Dienstag, 23. November 2010

Grundsatzentscheidung zu privaten Sportwetten erwartet

Leipzig - Über das seit Jahren umstrittene Glücksspielmonopol für Sportwetten in Deutschland wird am Mittwoch voraussichtlich endgültig entschieden werden. Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts befasst sich in einer Revisionsverhandlung mit der Klage von drei Sportwetten-Anbietern gegen die Stadt Nürnberg. Die Stadt hatte 2008 in den Wett-Geschäften der Anbieter einen Verstoß gegen das staatliche Sportwetten-Monopol gesehen und verlangt, dass die Unternehmen den Betrieb einstellen. Dagegen waren die Anbieter vor Gericht gezogen, in den ersten beiden Instanzen jedoch unterlegen. Ein Urteil soll voraussichtlich noch am Mittwoch gefällt werden, wie das Gericht mitteilte.

Bei den Klägern handelt es sich um zwei Unternehmen, die Sportwetten des im österreichischen Klagenfurt ansässigen und dort auch lizenzierten Unternehmens "Happybet Sportwetten GmbH" in Deutschland vermitteln. Das dritte Unternehmen vermittelt Wetten für das Unternehmen "Tipico Ltd." aus Malta. Die Kläger sehen in dem Verbot durch die Stadt Nürnberg eine Verletzung ihrer durch das Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit. Zugleich argumentieren sie, dass der Gesetzgeber bei Wettspielen mit zweierlei Maß messe, wenn er zum einen Sportwetten unter das staatliche Monopol stelle, Pferdewetten, Spielhallen und Spielautomaten aber von Privaten betreiben lasse.

Glücksspiel ist in Deutschland durch den Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008 geregelt, der ein weitgehendes staatliches Monopol bei Glücksspielen festschreibt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass dieses Monopol nur gerechtfertigt sei, wenn der Staat zugleich die Suchtprävention beim Glücksspiel in den Fokus stelle. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom September Zweifel geäußert und erklärt, dass ein deutsches Gericht den Vertrag für rechtswidrig erklären könnte. Nun liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Quelle: net-tribune
update vom 25.11.2010
zum Urteil

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