Richtlinie zur Verlängerung der fakultativen
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und des Schnellreaktionsmechanismus gegen
Mehrwertsteuerbetrug im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Der Rat der
Europäischen Union hat am 06.11.2018 die Richtlinie (EU) 2018/1695 zur Änderung
der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick
auf den Anwendungszeitraum der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen
und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug verabschiedet.