Sonntag, 21. August 2016

Verstoß gegen das Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz (ZAG) kostet Spielhalle mehr als eine halbe Million Euro


Eine Geldstrafe für die Geschäftsführerin

Der Richter Michael Kirbach folgte weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Geschäftsführerin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro. „Sie hätten für den Geldautomaten eine Erlaubnis gebraucht und sich erkundigen müssen“, sagte der Direktor des Amtsgerichts. „Gutscheine anstatt Bargeld herauszugeben, reicht nicht dafür aus, das ZAG zu umgehen.“


Verfall des Erlangten

Zudem ordnete Michael Kirbach gegen die Betreiberfirma der Spielhalle den Verfall des Erlangten an. Weil eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 1 138 000 Euro die Firma in die Insolvenz getrieben hätte, erkannte der Richter diesen Umstand als Härtefall an. Jetzt muss die Firma 511 000 Euro – das entspricht der Höhe ihres Eigenkapitals – an den Staat zahlen. Das darf aber in einer Ratenzahlung von monatlich 15 000 Euro erfolgen.

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