Mittwoch, 18. Dezember 2013

EEG Beihilfeverfahren: Wettbewerbsverzerrung durch Steuerbefreiungen

EEG Beihilfeverfahren: Wettbewerbsverzerrung durch Steuerbefreiungen
EEG-Rabatte Ökostrom-Rabatte


Ökostrom-Rabatte: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein
Brüssel macht seine Drohung wahr: Die EU-Kommission hat wegen der Ökostrom-Rabatte für Unternehmen ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Kanzlerin Merkel hatte vor diesem Schritt gewarnt. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Brüssels Angriff auf das EEG
Kaum ein Thema hat unter Lobbyisten für so viel Spannung gesorgt wie Brüssels Konfrontationskurs zur deutschen Ökostrom-Förderung. Nun ist die Katze aus dem Sack: Die EU-Kommission geht gegen das EEG vor. Deutschlands Industrie und Politiker sind entsetzt.
Keine Überraschung
Überraschend kommt das Vorgehen von Kommissar Almunia nicht: Seine Behörde hatte die deutsche Ökostrom-Förderung schon vor mehr als zehn Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof kippen wollen.....  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Regierung muss umdenken – EU-Beihilfeverfahren erhöht den Druck
Die EU hat heute ein Beihilfeverfahren eröffnet, um die Unternehmensprivilegien bei der Ökostrom-Umlage zu prüfen. Damit steigt der Druck auf die neue Bundesregierung, die Energiewende zu reformieren. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sehen die bisherigen Pläne der Großen Koalition rund um die Energiewende skeptisch. Eine Mehrheit von 59 Prozent bezweifelt, dass es der neuen Regierung gelingen wird, die Energiewende erfolgreich und bezahlbar fortzuführen. Das zeigt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid. Weiter zum vollständigen Artikel ...

EEG - Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Aktuelle Gesamtausgabe
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BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12
Verhandlung über Rückforderung einer Beihilfe
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AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Wettbewerbsregeln (Art. 101 - 109)      
Staatliche Beihilfen (Art. 107 - 109)   
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EU-Kommission will  Subventionen in der Energiebranche abbremsen
In einem ganzen Bündel an Papieren erklärt die EU-Kommission, wann die Energiebranche staatliche Subventionen bekommen sollte. Oder besser: wann nicht. Denn am besten wäre ohnehin freier Wettbewerb - und da sind Geldbatzen aus der Staatskasse oft ein Klotz am Bein.
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Kommission letztlich ein Dorn im Auge. Zwar habe das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wichtige Starthilfe für die Stärkung alternativer Energien geleistet. «Mittlerweile hat das EEG aber zunehmend Fehlanreize und führt zu Investments, die in keiner Form kosteneffizient sind», sagt Oettinger. Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU-Kommission pocht auf EEG-Reform
Die EU-Kommission pocht auf eine Reform der Förderung von Ökoenergien in Deutschland. Das bisherige Fördersystem von Wind- oder Solarkraft mit der EEG-Umlage könne nicht so weitergehen, nun sei ein «Schnitt» nötig, sagte der Kommissionsbeamte Michael Haager am Mittwochabend beim «European Energy Colloquium» in Brüssel.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU-Verfahren gegen Ökostrom-Umlage

Die EU-Kommission hält die Rabatte für die deutsche Industrie bei der Finanzierung der Energiewende für unzulässige Beihilfen. Sie eröffnete ein Wettbewerbs-Verfahren gegen Deutschland.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Die EU-Behörde hat daher gegen Deutschland ein Verfahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet, teilte die EU-Kommission mit. Sie beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Auf die Industrie könnten milliardenschwere Rückforderungen zukommen.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Angela Merkel gibt Brüssel Contra
Die EU will die Ökostrom-Rabatte für Teile der deutschen Industrie unter die Lupe nehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigt schon einmal an: Deutschland will stark bleiben - mit Rabatten.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Mit diesem Entwurf macht Almunia wahr, was Philip Lowe, hoher Beamter der EU-Kommission, im Februar exklusiv in der „Presse“ angekündigt hat: das Aus für nationale Förderregimes für Ökostrom.
Die Kommission erhört damit auch das Wehklagen vieler Stromkonzerne, die durch die Energiewende in Bedrängnis gekommen sind. Ihr Problem: Subventionen machen Ökostrom für Konsumenten teurer, an den Börsen aber oft billiger als konventionellen Strom. Da grüner Strom zudem im Netz stets Vorrang hat, rechnen sich herkömmliche Kraftwerke kaum noch. Dabei sind sie notwendig, um einzuspringen, wenn Wind und Sonne gerade keinen Strom liefern. Erst kürzlich drohten Deutschlands Stromkonzerne damit, ihre fossilen Kraftwerke abzuschalten, weil sie unrentabel seien.

Der Umstieg auf ein Auktionsverfahren könnte einerseits Ökostromkosten für Konsumenten senken, andererseits aber den Ausbau der Erneuerbaren stark hemmen, was traditionellen Stromkonzernen zugutekäme.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU kündigt Verfahren gegen Deutschland an
Das deutsche Fördersystem für Ökostrom ist Brüssel ein Dorn im Auge. Die EU-Kommission wirft der Bundesregierung insbesondere vor, durch Steuerbefreieungen den Wettbewerb zu verzerren.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Die europäischen Wettbewerbshüter sind der Auffassung, dass das EEG insgesamt eine unerlaubte Beihilfe im europäischen Binnenmarkt darstellt.

Industriekonzernen drohen Milliarden-Nachzahlungen
Die deutsche Ökostrom-Förderung ist der EU-Kommission ein Dorn im Auge. Die Behörden halten die Regelungen für wettbewerbsverzerrend – nun leiten sie ein Beihilfeverfahren ein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ziele für diese Befreiung von der Umlage zu nennen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert ist. Es müsse gezeigt werden, dass die Hilfen insgesamt angemessen, die Wettbewerbsverzerrungen beschränkt und die Regeln so letztlich für den Handel in der EU positiv seien.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Allein in diesem Jahr erhalten Ökostrom-Erzeuger 24 Milliarden Euro Subventionen, für die Stromkunden über die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) zahlen.

 Mit Einleitung des Verfahrens ist die deutsche Taktik gescheitert. Das Kanzleramt hatte im Herbst noch verhindert, dass das Verfahren vor der Bundestagswahl eröffnet wurde. Doch in der Sache bleibt Almunia hart.

Deutschland hatte stets argumentiert, dass es sich bei der Ökostrom-Umlage nicht um eine genehmigungsbedürftige Beihilfe handele, weil ja gar keine "staatlichen Mittel" fließen würden. Stattdessen zahlten (private) Stromverbraucher an Betreiber von Ökostrom-Umlagen. Die EU sieht das völlig anders: "Der Staat bestimmt Ziel und Zweck der Abgabe", heißt es in dem Entwurf. Er habe die Kontrolle, daher handele es sich um eine staatliche Beihilfe. Nach Einleitung des Verfahrens hat die Bundesregierung einen Monat Zeit, auf das Schreiben der Kommission zu reagieren. Dann entscheidet die Kommission endgültig.

Um Brüssel im Beihilfe-Streit gnädig zu stimmen, haben sich Union und SPD auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigt. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Für die deutsche Industrie könnte es teuer werden.  Brüssel will ein Verfahren gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz einleiten. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Doch nicht nur die Rabatte, auch die Produktionshilfen für die Erneuerbaren Energien selbst werden von der Kommission als unerlaubte Staatsbeihilfe gewertet.
Später habe es jedoch eine Reihe von Änderungen gegeben, die den Staatseinfluss auf das Fördersystem deutlich gemacht hätten. Die Umlage der Kosten auf die Verbraucher über den Strompreis werde nun auch als staatliche Beihilfe für die Ökostrom-Anbieter gewertet.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Die Umgehung der Beihilfevorschriften der Union wird durch die Kommission nicht akzeptiert.
Deutschland hatte stets argumentiert, dass es sich bei der Ökostrom-Umlage nicht um eine genehmigungsbedürftige Beihilfe handele, weil ja gar keine "staatlichen Mittel" fließen würden. Stattdessen zahlten (private) Stromverbraucher an Betreiber von Ökostrom-Umlagen. Die EU sieht das völlig anders: "Der Staat bestimmt Ziel und Zweck der Abgabe", heißt es in dem Entwurf. Er habe die Kontrolle, daher handele es sich um eine staatliche Beihilfe.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Ökostrom-Förderung
Brüssel – Staatliche Markteingriffe im Stromsektor können nötig sein, um politische Ziele wie den Klimaschutz zu erreichen. Dabei ist jedoch stets auf die Kosten und etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu achten. Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) stellt eine staatliche Intervention in den Strommarkt dar. Die EU-Kommission hat nun Leitlinien zur Förderung von erneuerbarer Energien herausgegeben.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Scharfe Kritik am EU-Verfahren gegen Ökostrom-Förderung
IG-Metall-Chef Detlef Wetzel bezeichnete das drohende Verfahren als einen "wahnsinnigen Vorstoß" aus Brüssel, der gestoppt werden müsse. "Dieses Verfahren der EU-Kommission bedeutet die Entindustrialisierung Deutschlands", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende der "Bild am Sonntag" laut Vorabbericht.  Weiter zum vollständigen Artikel ...