Montag, 24. Juni 2013

Deutscher Städtetag: Verordnung nachbessern

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Ulrich Maly (SPD), fordert die Länder auf, die Verordnung im Bundesrat nachzubessern.

Uns sind vielfach die Hände gebunden. Spielhallen sind Vergnügungsstätten, daher in vielen Gebieten zulässig, besonders auch in Innenstädten. Es ist extrem schwer, ein Verbot mit dem Bau- oder dem Gaststättenrecht durchzusetzen.
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Automatenwirtschaft weist Forderungen des Städtetages erneut zurück
Ziel bleibt Kooperation statt Prohibition

Berlin. 24.06.13. Die Deutsche Automatenwirtschaft weist erneut die Forderungen des Präsidenten des Deutschen Städtetages, Nürnbergs OB Maly, nach weiteren rechtlichen Beschränkungen des gewerblichen Automatenspiels scharf zurück. „Herr Maly beklagt eine ´Verschandelung der Städte durch Spielhallen und weist die Verantwortung dafür der Automatenwirtschaft zu: Er zeigt dabei mit dem Finger auf die Wirtschaft, anstatt sich ehrlicherweise zur eigenen Verantwortlichkeit zu bekennen, so der Sprecher der Automatenwirtschaftsverbände, Dirk Lamprecht. „Auch durch gebetsmühlenartige Wiederholung ändert sich der eigentliche Sachverhalt nicht: Der Präsident des Deutschen Städtetages beklagt einen baulichen Zustand in den Kommunen, den diese durch Anwendung der seit 23 Jahren geltenden Baunutzungsverordnung und anderer Vorschriften längst hätten wirkungsvoll regeln können. Dies ist weder ‘extrem schwierig’ noch neu,“ so Dirk Lamprecht weiter. „Es entsteht der Eindruck, die Kommunen seien der Ansiedlung von Vergnügungsstätten hilflos ausgeliefert – dabei erteilen die Kommunen selbst die entsprechenden Gewerbeerlaubnisse und Baugenehmigungen – und nicht der Spielhallenbetreiber.”

Wer eine Ausbreitung von Spielangeboten, wie Herr Maly, beklagt, muss sich als kommunaler Verantwortungsträger z.B. in der Nürnberger Südstadt fragen lassen, wie es zu den dortigen Zuständen kommen konnte, wo dubiose Sportwettläden, umfunktionierte erlaubnisfreie Gaststätten (sog. „Cafe-Casinos“) und Kulturvereine offensichtlich ohne Einschreiten der Vollzugsbehörden ganz offen oder in Hinterzimmern ihren grauen oder schwarzen Geschäften nachgehen können. Vom städtebaulichen Gesamteindruck ganz zu schweigen. Die in den Verbänden der Automatenwirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen wehren sich als Ausbildungsbetriebe, die sich an Recht und Gesetz halten, dagegen als Prügelknaben missbraucht zu werden, um ordnungspolitisches und stadtplanerisches Versagen zu bemänteln.

Mit seiner Forderung, Geldspielgeräte auch in konzessionierten Gaststätten komplett abzuschaffen, diffamiert der Präsident des Deutschen Städtetages die Gastwirte. Mit seiner Verbotsforderung wirft er nämlich den Gastwirten vor, dass sie sich beim Betrieb von Geldspielgeräten nicht an das Jugendschutzgesetz halten. Dieser Vorwurf geht an der Realität völlig vorbei. „Ein Blick ins Internet zeigt, wo an der Steuer und den Jugendschutzgesetzen vorbei gespielt werden wird, wenn die Forderung von OB Maly Realität würde. Denn von Spielerschutz, den der Städtetag fordert, ist im Internet keine Rede.“ Die im Entwurf der Spielverordnung vorgesehene zusätzliche Zugangsschwelle durch eine Spielerkarte erleichtert die wirksame Alterskontrolle durch den Gastwirt und verbessert den Jugendschutz. Prohibition hat übrigens noch nie geholfen.

Lamprecht weiter: „Auch bei seinen Berechnungen der in Deutschland aufgestellten Spielgerätezahl geht der Städtetag wider besseres Wissen fehl: Denn 2006 wurden im Zuge der novellierten Spielverordnung über 80.000 (!) Spielgeräte, die mit Weiterspielmarken statt Bargeld betrieben wurden, ersatzlos abgebaut, um Missbrauch zu vermeiden. Diese Geräte wurden nach und nach in den Folgejahren durch zugelassene Geldgewinnspielgeräte kompensiert. Die Menge der heute in Deutschland betriebenen Geldspielgeräte entspricht etwa dem Stand von 2005.

Auch entspricht Malys Aussage, Hartz-IV-Empfänger verspielten ihren Regelsatz in nur einer Stunde am Automaten nicht den Tatsachen: gemäß § 33c der Gewerbeordnung in Verbindung mit §§ 11 ff. der Spielverordnung, beträgt die Summe der möglichen Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer Stunde durchschnittlich € 33,–, maximal 80,- € und in der Praxis € 10,89. Dies ist in § 13 der Spielverordnung klar geregelt.

Die Zahl der pathologisch Spielenden liegt bundesweit seit Jahren unverändert zwischen 0,19 und 0,56 % der erwachsenen Bevölkerung – ganz unabhängig davon wie sich die Spielangebote verändern. Nur zwischen 30 und 50 Prozent entfallen davon auf das gewerbliche Geldspiel. Die Behauptung, dass Spielsucht weiter um sich greife, entbehrt damit jeglicher statistisch abgesicherten Grundlage.

Richtig ist, dass sich die Zahl der wegen ihrer Spielprobleme Ratsuchenden in Hilfseinrichtungen vergrößert hat. Auch wenn dies nur knapp 7.900 Personen waren, die ca. 0,1 Prozent unserer Spielkunden in Deutschland ausmachen, sehen wir die Steigerung der Beratungsnachfrage als einen Erfolg unserer Aufklärungs- und Informationskampagne an.

Die Automatenwirtschaft schult ihr Personal seit geraumer Zeit in der Früherkennung und Vermeidung von pathologischem Spielverhalten. Allein seit den letzten beiden Jahren haben mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher Spielstätten entsprechende Schulungen durchlaufen. Flankierend kommen Alters- und Zutrittsbeschränkungen hinzu. Der vom Gesetzgeber erwünschte Effekt, Betroffene frühzeitiger in Hilfesystem zu leiten, schlägt sich deswegen erfreulicherweise auch in der steigenden Zahl der Nachfragen in den Beratungseinrichtungen nieder.

Die Branche hat den gesellschaftspolitischen Auftrag verstanden, das Bedürfnis nach Zufallsspielen in geordnete und sichere Bahnen zu kanalisieren und hat entsprechend enorme Anstrengungen zur Selbstregulierung und zur weiteren Verbesserung des Spielerschutzes unternommen, die sichtbar sozial erwünschte Früchte tragen. „Darauf können wir zu Recht stolz sein“, so Dirk Lamprecht, „und müssen uns nicht mit fadenscheinigen Behauptungen verunglimpfen und damit ins gesellschaftliche Abseits stellen lassen.“ Vielmehr sei die Deutsche Automatenwirtschaft bereit, in enger Kooperation mit den Kommunalverwaltungen für eine sozialverträgliche Integration von Spielangeboten in den städtischen Alltag zu sorgen.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH


FDP: Rechtzeitig Klarheit zur Zukunft der Spielbank in Erfurt schaffen

Erfurt. „Die Landesregierung muss bis zum Jahresende 2013 Klarheit über die Zukunft der Spielbank in Thüringen schaffen“, fordert die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag. „Wenn die Konzession und der Mietvertrag Ende 2014 auslaufen, muss die Frage schon beantwortet sein, wie es mit der Spielbank Erfurt weitergehen soll und welche Rolle der Freistaat Thüringen über die erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH u. Co KG noch spielen soll“, erklärt der Sprecher für Bau und Landesentwicklung, Heinz Untermann

Der Freistaat Thüringen hat auch infolge des Mietvertrages weit weniger Einnahmen erzielt als ohne den Mietvertrag. Dies zeigt aus meiner Sicht, dass sich Thüringen zukünftig weder direkt noch indirekt am Betrieb einer Spielbank beteiligen sollten“, so Untermann abschließend.
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