Donnerstag, 17. November 2011

Auch mit ihrem neuen Glücksspielstaatsvertrag dürften die Bundesländer in Brüssel scheitern

....Brüssel suche nach einer für alle Seiten befriedigenden Lösung für die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten. Denn diese häufen sich, in mindestens 700 Fällen stehen sich Staaten und Private mittlerweile EU-weit vor Gericht gegenüber.

"Der Markt wird durch eine nicht mit EU-Recht konforme nationale Gesetzgebung zerstört", meint der auf Onlinemedien spezialisierte Jurist Jan Decorte.

Der erste Entwurf war von Brüssel als vertragswidrig abgelehnt worden. Offenbar sitzen die Länder ein neuerliches negatives Urteil aber lieber aus, bisher haben sie nichts zur Notifizierung vorgelegt, was nicht überrascht.

"Auch der neue Entwurf ließe sich aus Kommissionssicht sehr gut angreifen", heißt es in EU-Kreisen. Ob Brüssel das letzten Endes macht, ist jedoch wie immer beim heiklen Thema Glücksspiel keine juristische, sondern eine politische Entscheidung. weiterlesen

Die unterschiedlichen Regelungen in Deutschland, dass Glücksspiele in manchen Bundesländern gefährlich sind und in anderen nicht, sind unglaubwürdig und erneut inkohärent.

Wer soll das verstehen: Die Bundesländer rufen zum Kampf gegen die Spielsucht auf und sichern sich daher ein lukratives Monopol zur Erhöhung der Staatseinnahmen. Gleichzeitig betreiben die staatlichen Wettanbieter zur Umsatzsteigerung Werbung. Zugleich ist vorgesehen, dass Lotto über das Internet wieder erlaubt wird, dass es zur Umsatzsteigerung einen 90-Millionen-Euro-Lotto-Jackpot geben wird, und dass die staatlichen Spielbanken Spiele im Internet anbieten dürfen.

Systematik und Kohärenz bei der Spielsuchtbekämpfung hatte der EuGH seit jeher gefordert.
Es bleibt die Frage, wieviel der Staat hierzu konkret gegen die Spielsucht unternimmt und ob staatliche Wettanbieter sich bei der Werbung tatsächlich zurückhalten.


Zustimmung des Senats zur Unterzeichnung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages
Veröffentlicht am 23.11.2011 11:26 Uhr

Aus der Sitzung des Senats am 22. November 2011:

Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, dem Abschluss des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigt.

Mit diesem Staatsvertrag soll der zum 31. Dezember 2011 auslaufende aktuelle Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) inhaltlich modifiziert und auch künftig mit dem Ziel fortgesetzt werden, einheitliche, länderübergreifende und ordnungsrechtlich geprägte Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele zu gewährleisten.

Als wesentliche Abweichungen gegenüber dem aktuellen Rechtszustand sieht der Entwurf des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages die Erprobung eines Konzessionsmodells im Bereich der Sportwetten mit einer Begrenzung der Anzahl auf 20 Konzessionen sowie die Aufnahme von Regelungen zu den Bereichen der Spielhallen und der Pferdewetten vor. So soll im Bereich der Spielhallen auch ein glücksspielrechtlicher Genehmigungsvorbehalt installiert werden und eine Zulassung von Spielhallen künftig nur noch bei einer Vereinbarkeit des konkreten Betriebes auch mit den Zielen des § 1 GlüStVE erfolgen, d. h. Verhinderung von Glücksspielsucht; begrenztes Spielangebot zwecks geordneter Kanalisierung; Umsetzung Jugend- und Spielerschutz; Betrugsprävention etc. Zwingend vorgesehen werden daneben die Einhaltung von Mindestabständen, Werbebeschränkungen sowie die Festlegung von Sperrzeiten.

Im Bereich der Pferdewetten sollen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand Klarstellungen und Beschränkungen insbesondere auch hinsichtlich der Herkunft/Zulassung der vermittelten Wetten und in Bezug auf eine Veranstaltung/Vermittlung im Internet vorgenommen werden.

Der bereits bei der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren befindliche Staatsvertragsentwurf wird nunmehr auch dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach Abschluss dieser Verfahrensschritte sollen die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefs der Länder und anschließend die Ratifizierung durch die Landesparlamente erfolgen.

Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin

Notifizierungsbedürftigkeit der Ausführungsgesetze der Bundesländer zur Umsetzung des Staatsvertrages
FDP-Fraktion Niedersachsen, 08.12.2011

EU prüft Glücksspielstaatsvertrag
Nach einer Meldung des Presse- und Informationsamtes des Landes Berlin soll der neue Glücksspieländerungsstaatsvertrag nun doch bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorliegen. Den letzten Entwurf hatte die EU vor die Wand fahren lassen. Auch steht mit einer Notifizierung ein mögliches Wiedereinscheren Schleswig-Holsteins in den Länderbund in Aussicht.

Bislang war die Frage unbeantwortet geblieben, ob die 15 Länderchefs ihren am 28. Oktober beschlossenen Entwurf der EU-Kommission vorlegen. Schleswig-Holstein hatte sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten und wolle dem neuen Staatsvertrag nur dann beitreten, wenn die EU-Kommission den Entwurf notifiziere. Unter einer Notifizierung versteht man die Prüfung und Anerkennung der EU-Vorgaben von Gesetzeswerken.

Ob sich die EU-Kommission vor der Unterzeichnung des Glücksspieländerungsvertrages am 15. Dezember in Berlin bereits äußert, ist offen. Quelle: GamesundBusiness.de


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update: 28.11.2011