Donnerstag, 29. April 2010
Glücksspielstaatsvertrag: Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig
Nun muss auch das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit der einschränkenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags und deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht entscheiden. Nach Mitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach hat dieses eine Klage gegen eine Untersagungsverfügung zwar abgelehnt, aber die (Sprung-)Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Beim Bundesverwaltungsgericht, dem höchsten Verwaltungsgericht Deutschlands, ist das Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 5.10 anhängig.
I. Instanz: VG Ansbach, Urteil vom 9. Dezember 2009, Az. AN K 09.00570 und AN K 09.00592
Quelle: http://wettrecht.blogspot.com/
zum Urteil vom 24.11.2010
Mittwoch, 21. April 2010
Der Glücksspielstaatsvertrag – Ein Monopol, das niemandem Glück bringt und nur Verlierer kennt?
Die liberale Stiftung lud am gestrigen Abend Vertreter aus Wirtschaft, Recht und Politik ein, um das "Politikum" des Staatsmonopols für Lotterien und Sportwetten zu diskutieren.
Eine düstere Bestandsaufnahme zur bisherigen Regelung aus ökonomischer Sicht stellte Volkswirt Dr. Luca Rebeggiani vom Institut für Volkswirtschaftslehre, Konjunktur und Strukturpolitik an der Universität Hannover fest. Er führte den Teilnehmern vor Augen, dass der Marktanteil des staatlichen Glücksspiels in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, während die stark suchtgefährlichen Spielautomaten zugenommen haben. Der Wettmarkt sei mit 94 % fast vollständig in der Hand privater Anbieter.
Über den nationalen Tellerrand blickten die Rechtsanwälte Dr. Helmut Grubmüller, Geschäftsführer des Österreichischen Buchmacherverbandes, und Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte, die das deutsche Staatsmonopol mit den Regelungen in den Nachbarländern Österreich und Dänemark verglichen. Vor kurzem habe sich Dänemark entschlossen, Poker und Sportwetten zu liberalisieren, da ein attraktives erlaubtes Angebot fehlte und die Spielteilnehmer ebenso wie in Deutschland in den Schwarzmarkt abwanderten. Dr. Hambach verwies darauf, dass Dänemark, wie auch Italien und Frankreich aus finanzpolitischen Gründen ein Monopol auf Lotterien beibehalte. Die Kanalisierung des Spieltriebes im Bereich Sportwetten und Poker erfolge in Dänemark jedoch nicht durch Verbote, sondern gerade durch eine beabsichtigte kontrollierte Zulassung von Werbung und zwar ausschließlich für in Dänemark zugelassene Anbieter. Die Bewerbung legaler Angebote solle und werde ein weiteres unkontrolliertes Abfließen der Steuern ins Ausland bzw. in den Schwarzmarkt stoppen.
In Österreich, so Dr. Grubmüller, stoße die stetig wiederkehrende Diskussion in Deutschland auf wenig Verständnis. Dort würden Sportwetten bereits nicht als Glücksspiel angesehen. Dr. Grubmüller sah in dem Beharren Deutschlands auf das Suchtrisiko von Sportwetten schon selbst eine Art "Sucht". Österreich verzeichne trotz oder gerade wegen dem freien Wettbewerb in Österreich keine nennenswerte Suchtproblematik bei Sportwetten.
Die Sprecherin der bayerischen FDP-Fraktion für Kultur, Medien, Jugend- und Sportpolitik, Julika Sandt, forderte energisch "Marktwirtschaft statt Marxwirtschaft." Nicht die Staatseinnahmen, wie zuletzt durch Ministerpräsident Seehofer geäußert, sondern die Regelungen für effektiven Jugendschutz und Spielsuchtprävention sollten im Vordergrund stehen. Hierfür sei ein Staatsmonopol schlicht nicht erforderlich.
Das Fazit des Moderators der Veranstaltung, Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der liberalen Gesellschaft Bremen, lautete: "Das bisherige Staatsmonopol ist weder ökonomisch sinnvoll noch kann dadurch das Ziel der Suchtbekämpfung erreicht werden, wenn weiterhin Automatenspiele privilegiert werden und Konsumenten wie Unternehmen in den Schwarzmarkt abwandern. Will Deutschland keine Insel bleiben, umgeben von Nachbarländern mit liberalisierten Märkten, müssen nun die Weichen neu gestellt werden".
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach, München
Nach Schleswig-Holstein, will auch die FDP in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen den Glücksspielstaatsvertrag abschaffen um die Einnahmen der Landeskassen aufzubessern ! Auch aus Thüringen gab es viel Kritik am GlüStV. Sogar in Bayern soll nun der GlüStV überprüft werden !
Nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts können weder die fiskalischen Interessen des Staates noch eine gemeinnützige Verwendung der Einnahmen legitime Ziele für eine Einschränkung der Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes sein.
Glücksspielmarkt in Deutschland zunehmend vom Ausland kontrolliert
Das Beratungsunternehmen Goldmedia (http://www.goldmedia.com) hat in der neuen Studie Glücksspielmarkt Deutschland 2015 die Auswirkungen dieser restriktiven Neuordnung auf die einzelnen Glücksspiel-Segmente Lotto, Wetten, Casino und Poker analysiert und erste Ergebnisse jetzt in Berlin vorgestellt. Pressemeldung
FDP-Medienexpertin Sandt: "Private Glücksspielanbieter wieder zulassen - Jugendschutz sicherstellen"
"Wären private Sportwetten in Deutschland erlaubt, flössen Milliardenbeträge nach Bayern statt über das Internet beispielsweise nach Gibraltar. Davon würde nicht nur die hiesige Wirtschaft - insbesondere im Medienbereich - profitieren, sondern es würden zusätzliche Steuereinnahmen für den Sport, die Kultur- und Denkmalpflege generiert", betont Sandt. Wenn Ministerpräsident Horst Seehofer - wie im Spiegel dieser Woche zitiert - an seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen schreibe "Dir ist sicher bewusst, dass das Glückspielwesen von erheblicher fiskalischer Bedeutung ist", argumentiere er damit also gerade gegen das von ihm verteidigte staatliche Monopol. Abgesehen davon habe das Bundesverfassungsgericht 2006 klargestellt, dass fiskalische Interessen kein staatliches Monopol rechtfertigen.
"Entscheidend", betont die liberale Abgeordnete, "sind doch die Fragen des Jugendschutzes, der Suchtprävention und des Spielerschutzes. In einem Markt, in dem die meisten Spieler auf ausländischen Internetseiten spielen, werden diese Probleme nicht gelöst. Viel sinnvoller wäre es, Anbieter in Deutschland zuzulassen - unter der Voraussetzung, dass sie sich an strenge Vorgaben halten, beispielsweise Altersklassifikationen mit Authentifizierung - für einen echten Jugendschutz."
Quelle: Pressestelle der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag
Dienstag, 20. April 2010
Bayerischer Ministerpräsident Seehofer verweist auf fiskalische Bedeutung des staatlichen Sportwetten- und Glückspielmonopols
Nach einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" hat der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen vor einer Aufhebung des Glücksspielstaatsvertrags gewarnt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte im letzten Jahr angekündigt, den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatvertrag, mit dem das staatliche Sportwetten- und Glücksspielmonopol in Deutschland verschärft worden war, nicht zu verlängern. Schleswig-Holstein will dagegen eine Konzessionssystem für Sportwetten einführen, d.h. wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch private Anbieter zulassen.
Seehofer sprach sich laut dem Spiegel-Bericht in seinen dreiseitigen Brief an Carstensen mit Kopie an "die Regierungschefin und die Regierungschefs" der anderen Bundesländer dagegen gegen eine nach seiner Auffassung voreilige Aufhebung des Regelwerks aus, wobei er auf die Bedeutung für die Staatseinnahmen hinwies: "Dir ist sicher bewusst, dass das Glücksspielwesen von erheblicher fiskalischer Bedeutung für die Länder ist." Gleichzeitig verwies Seehofer mit dem "Holzhammer" auf die angespannte Haushaltslage des Küstenlands: "Gerade das Land Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit auf die Wahrung seiner fiskalischen Interessen bedacht." Bislang sei ihm "kein schlüssiges Modell zur Neuordnung des Glücksspielsektors auf Konzessionsbasis bekannt, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält und gleichzeitig eine effiziente Besteuerung sicherstellt", betonte Bayerns Ministerpräsident.
Ob Seehofer dem von ihm verteidigten Monopol damit einen Gefallen getan hat, bleibt offen. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) wie das Bundesverfassungsgericht hatten betont, dass ein Monopol mit den von Seehofer angeführten fiskalischen Gründen nicht begründet werden dürfe. Der EuGH, der in den nächsten Monaten mehrere Vorlagen aus Deutschland zu dem Monopol zu entscheiden hat, hatte mehrfach ausgeführt, dass erhöhte Staatseinnahmen allenfalls eine "erfreuliche Nebenrolle" sein dürften. Mit fiskalischen Gründen darf europarechtlich ein Abschottung des deutschen Marktes gerade nicht gerechtfertigt werden. Auch nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts kann das staatliche Monopol nur mit Spielerschutz, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, begründet werden.
Quelle: http://wettrecht.blogspot.com/ mehr
Was ist von einer konsequenten Spielsuchtbekämpfung zu halten, wenn lediglich die Steuern erhöht werden, um daran mehr zu verdienen ? Ein kohärentes Vorgehen sieht anders aus...
Der Gemeinderat regelt die Vergnügungssteuer neu und legt einen Satz von 15 Prozent fest / Die Folge: Einnahmen fast verdoppelt.
Das VG Minden stellte am 17.03.2010 fest:
"Insbesondere stellt sich der Kammer weiterhin die Frage, ob das nach nationalem Recht errichtete staatliche Sportwettenmonopol zur Verwirklichung des als maßgeblich genannten Ziels der Spielsuchtbekämpfung den Vorgaben einer kohärenten und systematischen Begrenzung nachkommt. Insofern ist zu berücksichtigen, dass alle Glücksspiele in die Betrachtung einbezogen werden müssen. Eine sektorale Betrachtungsweise würde den Grundsatz der kohärenten und systematischen Bekämpfung der Spielsucht ins Leere laufen lassen."
Das Recht von Spiel und Wette
Die soziale Praxis des Spielens und Wettens ist uralt – fast ebenso alt sind die Gesetze, welche die Vergnügungen regeln. mehr
Auch der Streit ums Geld ist ebenso alt ! Nach wie vor stellen sich die Fragen: führt Glücksspiel in den Händen des Staates zu weniger Spielsucht ? Ist es moralisch besser, spielsüchtige Menschen in staatlichen Spielcasinos zu ruinieren ?
Der Glücksspielstaatsvertrag – Ein Monopol, das niemandem Glück bringt und nur Verlierer kennt? mehr
Stellungnahme des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) im Rahmen der strukturierten Anhörung zum Thema „Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland“ 2010
Regulierungsziele des GlüStV
Das BVerfG hat im Urteil deutlich betont, dass die Legitimität der gesetzgeberischen Restriktionen im Glücksspielwesen zuvorderst und vorrangig von der Ausrichtung am Ziel der Spielsuchtbekämpfung abhängt, insbesondere an der Ausrichtung der Begrenzung und Bekämpfung von Spielsucht und problematischen Spielverhaltens.(8) Insoweit ist bei der Eruierung etwaiger neuer Zielsetzungen durch den Gesetzgeber in den Blick zu nehmen, dass hierdurch die vornehmliche Ausrichtung an der Spielsuchtbekämpfung, wie sie das BVerfG als zentral angesehen hat, nicht unterminiert wird. mehr
Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim
Literatur zu Glücksspiel und Sucht
Glücksspielstaatsvertrag - Wie geht es weiter? Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus und wird gegenwärtig von den Bundesländern evaluiert. Vortrag auf dem Symposium Glücksspiel 2010 der Forschungsstelle Glücksspiel 11. März 2010 kann u.a. entnommen werden: "Alle Teilnehmer waren sich einig, dass daher eine bessere Differenzierung der verschiedenen Formen des Glücksspiels angebracht wäre, und dass es nicht angeht, ungefährliche Formen des Glücksspiels, wie die Lotterien, genau denselben Restriktionen und Anforderungen zu unterwerfen, wie sie für Glücksspielautomaten in Spielbanken und andere Casinospiele gelten.
Aus der Perspektive der Suchtforschung stellt der Gesetzgeber derzeit die Welt auf den Kopf.
Die wirklich gefährlichen Formen des Glücksspiels mit Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten, werden kaum reguliert während die ungefährlichen Formen des Glücksspiels, wie die Lotterien, überreguliert werden. Hier besteht hier ein erheblicher Korrekturbedarf des Gesetzgebers. Werbeeinschränkungen bei Produkten mit einem Suchtgefährdungspotential
Zwischenbilanz des Glücksspielstaatsvertrags aus Sicht der Wissenschaft", Vortrag auf dem Symposium Glücksspiel 2009 der Forschungsstelle Glücksspiel 24. September 2009
Illegales Glücksspiel im Internet: Experten befürworten legale Angebote mit nicht signifikantem Suchtpotential - PM vom 29.9.2009
Illegalität, Sucht und Glücksspielstaatsvertrag - PM vom 10.09.2009
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Glücksspielsucht zu vermeiden und zu bekämpfen.
Prävention und Früherkennung von Glücksspielsucht
Stand der Rechtsprechung zum Glücksspielstaatsvertrag
Das Glücksspielrecht soll neu gestaltet und stärker nach den Suchtgefahren geregelt werden.
Hausgewinnspiele
Es hat bislang keine einzige Studie belegen können, dass Hausgewinnspiele in Form eines Wissensspieles mit Denksportaufgaben de facto süchtig machen können !
Diese langlaufenden wissensbasierten Unterhaltungsspiele, sind durch den Turniercharakter auch nicht mit klassischen Glücksspielen und auch nicht mit anderen Gewinnspielen vergleichbar!
Aktuelles über mein Geschicklichkeitsspiel
www.winyourhome.de mehr
Samstag, 17. April 2010
Städte verzichten auf Millionen - Zweifelhafte Zinsgeschäfte
Unternehmen und Kommunen mit Zinsswaps über den Tisch gezogen
Über 100 Städte und Gemeinden in NRW haben mit Zinswetten der Deutschen Bank und der WestLB Millionen verzockt. Jetzt machen sie den zweiten Fehler: Sie holen sich das Geld nicht zurück, obwohl die Chancen gut sind. Quelle RP
Wo waren da die Glücksspielaufsichtsbehörden ?
Werden sie nun tätig ?
Zinsgeschäfte - Mit kaum mehr als Nichts in der Tasche zocken und alles auf den großen Gewinn setzen? Ja das geht, wenn man beispielsweise eine Gemeinde ist und als Mitwetter eine Bank, vornehmlich die Deutsche Bank, hat. DERWESTEN vom 07.05.2010
BGH - Prozess um Zinswetten Verkündungstermin: 22. März 2011
Hat die Deutsche Bank Kunden falsch beraten?
Jedenfalls die ZDF Sendung "FRONTAL 21" nahm sich am 20.4.2010 dieses Themas an !
Dem Beitrag kann u.a. entnommen werden:
Italien geht gegen "Swap"-Geschäfte vor
Rechtsanwälte wie Jochen Weck, der viele "Swap"-Geschädigte vertritt, kann das nicht verstehen. Seiner Auffassung nach hätte die Staatsanwaltschaft allen Grund, sich mit den Banken zu befassen, die solche Produkte verkaufen. So wie in Italien. Die Mailänder Staatsanwaltschaft eröffnet dort in Kürze ein Verfahren gegen verschiedene Banken - auch gegen die Deutsche Bank. Die hat nämlich auch vielen italienischen Kommunen die "Swap"-Geschäfte schmackhaft gemacht - und großen Schaden angerichtet. Dafür müssen sie sich jetzt vor der Justiz verantworten.
Hier geht es um sehr viel Geld - Geld der Steuerzahler das durch ohnehin klamme Kommunen verzockt wurde ! Mehr zu diesem Thema: "Die geplünderte Republik" Thomas Wiezorek, Knaur Verlag.
Mehr zu Swap Geschäften: ...Mit diesem höchst risikoreichen Finanzprodukt haben viele Anleger nicht nur ihr eingesetztes Kapital, sondern darüber hinaus ihr gesamtes Vermögen verloren. Das Derivat rückt gegenwärtig in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, da bekannt wird, dass Griechenland und wohl auch Italien zur Aufbesserung ihrer Bilanzen auch in diese Finanztermingeschäfte investierten...
Vorsätzliches Handeln der Deutschen Bank: Weiteres Swap-Urteil jetzt rechtskräftig
Mit Urteil vom 26.02.2010 (Az.:9 U 164/08) wurde die Deutsche Bank in einem Swap-Fall vom OLG Stuttgart zur vollen Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Von „Glücksspiel, das die Parteien mit ungleichen Mittel spielen" und vom „unfair zulasten des Kunden strukturierten Produkt", vom „Missbrauch des Vertrauens" und vom „vorsätzlichen Handeln" war die Rede.
Mit der Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) am 21.11.2011 wurde das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig. weiterlesen
Deutsche Bank im Erfolgsrausch - Gewinne auf Kosten der Kunden?
Es sollte das größte Riesenradprojekt der Welt werden, mitten in Berlin – jetzt ist es pleite. Doch für die Deutsche Bank war das Projekt ein Erfolg: Ohne die Risiken ordentlich zu prüfen, haben die Banker ihren Kunden massenhaft Anteile für satte zehn Prozent Provision verkauft.
Quelle: DasErste
Keine Aussicht: Fonds für Riesenrad wird aufgelöst Quelle: DerTagesspiegel
Staatshaftung für fehlerhafte Aufsicht im Bereich des Kapitalmarkts
Staatshaftung für fehlerhafte Bankenaufsicht gegenüber Bankeinlegern?
Staatshaftung fur fehlerhafte. Banken- und. Versicherungsaufsicht im Europaischen Binnenmarkt. • Nomos Verlagsgesellschaft. Baden-Baden
update vom 11.12.2011 mehr zur Finanzkrise
Öffnung des französischen Marktes
Nachdem die französische Nationalversammlung in der abgelaufenen Woche dem staatlichen Wettmonopol eine Absage erteilt hat und sich der französische Markt damit voraussichtlich bis zum Sommer für Online Gaming Anbieter öffnet, kann es diesen nicht schnell genug gehen. weiterlesen Quelle: boerse-express.com v. 09.04.2010
"Cybercasinos" siegen gegen französische Glücksspielhäuser
In einem Rechtsstreit gegen vier ausländische Wettbüros im Internet haben die führenden französischen Casinos eine Niederlage eingesteckt. Ein Pariser Strafgericht wies die Klage der Casinos gegen die Wettanbieter ........... am Mittwoch ab. Zur Begründung gab das Gericht an, dass die französischen Unternehmen keinen "unmittelbaren Schaden" nachweisen könnten. weiterlesen
Weitere Sportwetten-Vorlagen aus Italien zum EuGH
Der Oberste Gerichtshof Italiens, Corta Suprema di Cassazione, hatte Ende letzten Jahres beschlossen, zwei weitere Verfahren zu Sportwetten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Diese werden vom EuGH als Rechtssachen C-72/10 („Costa“) und C-77/10 („Cifone“) geführt. 30. März 2010
Glücksspielstaatsvertrag: FDP für mehr Glücksspiel
Wer spielen will, findet einen Weg, ob er süchtig ist oder nicht. Der Glücksspielstaatsvertrag gibt in Zeiten der Liberalisierung von Märkten ein antiquiertes Reglement vor. Für den Bürger dürfte das Glücksspielwesen ohnehin wenig schlüssig sein. Weshalb sind private Spielhallen erlaubt, private Sportwettenanbieter aber nicht?
Weshalb ist staatliches Glücksspiel ungefährlicher, nur weil die Einrichtungen Suchtprävention betreiben? Bei Toto und Lotto achtet niemand darauf, wie viele Scheine ein Spieler abgibt.
Anstatt den privaten Wettanbietern das Leben schwer zu machen und diese vom öffentlichen in den möglicherweise illegalen Markt zu drängen, sollte der Staat auf diese zugehen. Nur ein gemeinsames Konzept verspricht mehr Erfolg. Aber dann müsste der Staat die Konkurrenz anerkennen und akzeptieren – und auf Einnahmen verzichten wollen. Quelle: Südkurier
Meinung: Auch Monopolisten wollen Gewinne
Die Argumente, mit denen das Glücksspielmonopol verteidigt wird, sind angesichts der Realität lächerlich. weiterlesen Quelle: Die Presse.com
Abrücken vom Monopol
Die nordrhein-westfälische FDP rückt vom strikten Staatsmonopol bei den Sportwetten ab. In dem am Freitag in Düsseldorf vorgestellten Programmentwurf zur Landtagswahl am 9. Mai sprechen sich die Liberalen für eine «Teilprivatisierung des Sportwettenmarkts» aus. mehr
FDP für mehr Glücksspiel- Zum Aufbessern der Landeskasse
Hannover. Die FDP in Niedersachsen will wieder mehr Glücksspiel zulassen und damit die Landeskasse aufbessern. Christian Dürr, Chef der FDP-Landtagsfraktion, begründete diesen Vorstoß gestern mit Einnahmeausfällen, weil ein im Jahr 2007 geschlossener Staatsvertrag Sportwetten und Internetwetten verbietet und zudem die Lotto-Werbung stark einschränkt. Dürr bezifferte die Einnahmeausfälle für Niedersachsen auf rund 70 Millionen Euro: "Im Moment gewinnt nur die Schattenwirtschaft - das Geld muss im Land bleiben." Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 das staatliche Glücksspielmonopol an eine stärkere Bekämpfung der Spielsucht gekoppelt. Als Reaktion einigten sich die Bundesländer auf einen Staatsvertrag. Dürr sieht das Ziel der Vereinbarung nicht annähernd erreicht: "Der Staatsvertrag hat versagt." Der klassische Spielsüchtige gehe in die Spielothek, und die werde vom Staatsvertrag überhaupt nicht erfasst.(fert) Quelle: Hamburger Abendblatt v. 16. April 2010
Sportwetten: "Der Staatsvertrag hat versagt"
Freitag, 16.04.2010
FDP will Glücksspiel-Monopol kippen
Die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen will das staatliche Glücksspiel-Monopol wieder kippen. Der seit 2008 gültige Staatsvertrag habe "vollkommen versagt", sagte Fraktionschef Christian Dürr. Der Staatsvertrag habe sich nicht als brauchbares Mittel gegen die Spielsucht erwiesen und das Land Niedersachsen rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet.
Nach den Einschränkungen in Deutschland sei ein Milliarden-Schwarzmarkt für Internet-Sportwetten entstanden. Dem Staat seien dadurch fünf Milliarden Euro jährlich entgangen, so Dürr. Der Politiker fordert, wieder private Sportwett-Anbieter zuzulassen und auch Lotto-Werbung stärker zu erlauben. Die Auswirkungen der zunächst bis 2011 geltenden Regelung sollen bis Ende des Jahres überprüft werden. Kritik auch aus Schleswig-Holstein und Thüringen Der Vertrag sieht ein Verbot von Internet-Glücksspielen in Deutschland vor. Zudem müssen die staatlichen Lottogesellschaften ihre Werbe-Aktivitäten deutlich einschränken.
Schon 2007 hatte die FDP in Niedersachsen immer wieder Vorbehalte geäußert und eine Öffnung des Marktes bei den Sportwetten gefordert. Auch aus den Ländern Schleswig-Holstein und Thüringen gab es viel Kritik. Quelle: spox.com
Niedersachsen-FDP will Glücksspielvertrag kippen
16. April 2010, 04:00 Uhr mehr
Wie die Tageszeitung «Die Welt» berichtete, hätten sich bei der jüngsten Sportministerkonferenz nur Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Berlin für das geltende Gesetz ausgesprochen. Sind aber mindestens drei Länder dagegen, wird die Regelung, unter die auch Sportwetten fallen, nicht über 2011 hinaus verlängert. Denn die Rechtfertigung des Vertrages über den Spielerschutz, und der damit verbundenen Monopolstellung der staatlichen Spielbanken und Lotterien, sei nicht gegeben. So ein Mitglied der FDP-Fraktion gegenüber der deutschen Tageszeitung „Die Welt“.
Der Vertrag laufe Ende 2011 aus, sagte Christian von Boetticher, CDU-Fraktionschef im Kieler Landtag, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Samstagausgabe). Zur Bekämpfung einer Suchtgefahr verbietet der Vertrag unter anderem Online-Glücksspiele in Deutschland. Dafür tauge das Verbot aber nicht, kritisierte Boetticher.
Vielmehr würden Betreiber ins Ausland abwandern, wodurch den Bundesländern Arbeitsplätze und Steuern verloren gingen. «So etwas kann sich unser Land nicht leisten», sagte Boetticher dem Blatt. Außerdem gebe es im Internet rund 3000 Seiten für Glücksspiele, die von immer mehr Menschen genutzt würden. Schleswig-Holstein wolle das Glücksspiel privatisieren und zugleich mit den Betreibern «eine sinnvolle Prävention verabreden».
Im Frühjahr 2010 will Arp Lizenzierungsmodelle vorstellen, die vorsehen, dass auch private Anbieter mit staatlicher Konzession zugelassen sind.
Auch FDP Niedersachsen will Glücksspielstaatsvertrag abschaffen
Die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen will das durch den Glücksspielstaatvertrag verschärfte staatliche Glücksspielmonopol kippen, nachdem bereits Schleswig-Holstein im letzten Jahr angekündigt hatte, den Vertrag nach dessen Auslaufen Ende 2011 nicht zu verlängern und das Sportwettenangebot zu liberalisieren (Einführung eines Konzessionssystems).
Der Staatsvertrag habe das Land rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet und für die Bekämpfung der Spielsucht nichts gebracht, kritisierte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Er forderte, private Sportwettenanbieter zuzulassen und auch Lotto-Werbung stärker zu erlauben. Durch die Einschränkungen sei nämlich ein Milliarden-Schwarzmarkt für Internet-Sportwetten entstanden. Das Fazit von Dürr: "Der Staatsvertrag hat vollkommen versagt." Quelle
Umsätze des DLTB im 1. Quartal um mehr als 20 Prozent eingebrochen - Tiefe Einschnitte bei der Förderung des Breitensports und sozialer Projekte. weiterlesen und