Dienstag, 3. November 2020

Amtsgericht Dortmund: Die Corona-Vorschriften haben keine gültige Rechtsgrundlage

Gut gemeint aber schlecht gemacht !

!!!EILMELDUNG!!! HISTORISCHES URTEIL IM CORONA-PROZESS MIT BUNDESWEITER SIGNALWIRKUNG!

2. November 2020  FMP Redaktion

HISTORISCHERURTEIL IM CORONA-PROZESS MIT BUNDESWEITER SIGNALWIRKUNG!

Rechtsanwalt Ralf Ludwig
Rechtsanwalt Markus Haintz,

Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020,
Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20

Heute (02.11.2020) fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem dem 3 Personen „gemeingefährliche Verhalten“ vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Deutschland (Dortmund) zusammen gestanden zu haben —>ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW so die Anklage.<—

Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde – vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt.

Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als „Lehre aus 1933“ vorgesehen worden.

Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen.

Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.“https://www.ag-dortmund.nrw.de/…/sitzungst…/index.php…(Verhandlung um 12.30 Uhr)

Anmerkung durch Rechtsanwalt Markus Haintz:

Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, dennoch hat es eine große Signalwirkung, da erstmalig ein deutsches Gericht geurteilt hat, dass bei „Corona-Grundrechtseingriffen“ das Parlament zu entscheiden hat, nicht der Verordnungsgeber.Ich bitte alle Pressevertreter beim Amtsgericht Dortmund anzurufen und den Sachverhalt / die Urteilsgründe etc. zu erfragen. Der Pressesprecher des Amtsgerichts Dortmund saß bei Urteilsverkündung im Gerichtssaal.

Markus Haintz
Rechtsanwalt.

Quelle:
https://freiesmedienportal.de/index.php/2020/11/02/eilmeldung-historisches-urteil-im-corona-prozess-mit-bundesweiter-signalwirkung/

KenFM am Set: Rechtsanwalt Markus Haintz von Querdenken711 zu seiner Festnahme in Berlin

"Rechtsanwalt Markus Haintz wurde am Sonntag, den 25.10.2020, in Berlin auf rüdeste Art und Weise von der Polizei auf offener Straße festgenommen, nachdem er an einer offiziell angemeldeten Demonstration teilgenommen hatte. Die Behörden werfen ihm schweren Landfriedensbruch vor. Haintz ist in den letzten Monaten als juristischer Berater der Querdenken-711-Bewegung bekannt…

29. Oktober 2020

weiter lesen: https://freiesmedienportal.de/index.php/2020/10/29/kenfm-am-set-rechtsanwalt-markus-haintz-von-querdenken711-zu-seiner-festnahme-in-berlin/

https://t.me/Haintz/1315

RA Markus Haintz, Querdenken-731 Ulm

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Historischer Freispruch in Corona-Prozess mit bundesweiter Signalwirkung!

Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020, Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20

„Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben - ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde - vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als "Lehre aus 1933" vorgesehen worden. Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.“

https://www.ag-dortmund.nrw.de/beh_sprachen/beh_sprache_LS/behoerde_LSO/ZT_Behoerde_LSO/sitzungstermine_LSO/index.php?startDate=1579647600&orderBy=datum&sort=desc&termsPerPage=0#sitzungsTermineDates (Verhandlung um 12.30 Uhr)

Anmerkung Rechtsanwalt Haintz:

Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, dennoch hat es eine große Signalwirkung, da erstmalig ein deutsches Gericht geurteilt hat, dass bei „Corona-Grundrechtseingriffen“ das Parlament zu entscheiden hat, nicht der Verordnungsgeber.

Ich habe mir eben das Urteil aus unmittelbarer Quelle bestätigen lassen, es wurde so verkündet und auch so begründet wie oben (Vom Betroffenen) ausgeführt.

Ich bitte alle Pressevertreter beim Amtsgericht Dortmund anzurufen und den Sachverhalt / die Urteilsgründe etc. zu erfragen. Der Pressesprecher des Amtsgerichts Dortmund saß bei Urteilsverkündung im Gerichtssaal.

https://www.ag-dortmund.nrw.de/behoerde/presse/index.php

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm
https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King

www.ag-dortmund.nrw.de

Amtsgericht Dortmund:…
Behördeninternet: Amtsgericht Dortmund

weitere Veröffentlichungen:

Ralf Ludwig zum Urteil des AG Dortmund
http://dschneble.tssd.de/blog/?p=9101

https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Steigen-die-Corona-Todesfaelle-Anfang-November-auf-500-800-woechentlich-an/Urteil-des-AG-Dortmund-vom-2-November-2020-Aktenzeichen-733-OWi-127-Js-75-20-6/posting-37720067/show/

https://baksb.blog/?p=37498