Freitag, 14. Juli 2017

Spielhallen-Betreiber drohen Kommunen mit Klagewelle


Branche läuft Sturm gegen geplante Schließungen von Spielhallen / Marktführer Löwen rechnet mit bis zu 30.000 Verfahren

Eine der Kernfragen des Streits ist dabei, auf welcher Basis die Ämter entscheiden, welche Spielothek es trifft, wenn die Mindestabstände zwischen mehreren Hallen unterschritten werden. Hierzu gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Sie reichen von einem Punktesystem bis hin zu einem Losverfahren, bei dem das Glück über den Weiterbetrieb der Spielstätte entscheidet.

Scharfe Kritik äußerte die Branche vor allem an dem Losverfahren, wie es das Land Niedersachsen praktiziert. „Wenn die Landesregierung bei ihrer Linie bleibt, haben die Verwaltungsgerichte in den nächsten zwei, drei Jahren jede Menge zu tun“, sagte der Gauselmann-Sprecher.

Als Reaktion auf die ungeklärte Rechtslage hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium ent-schieden, die Schließung der im Losverfahren unterlegenen Spielhallen vorerst nicht durchzusetzen.
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Es gibt nichts Neues unter der Sonne!

Bereits am 13. März 2003 führte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen, unter der Rn 59, wie folgt aus:
"Obwohl die am Verfahren beteiligten mitgliedstaatlichen Regierungen und die Kommission den Standpunkt vertreten, die Lösung des Falles sei durch die Urteile Schindler, Läärä und Zenatti vorgezeichnet, haben das vorlegende Gericht und die Beschuldigten des Ausgangsverfahrens tief greifende Zweifel an der Vereinbarkeit der mitgliedstaatlichen Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht. Auch bei der italienischen Gerichtsbarkeit scheint eine große Unsicherheit im Hinblick auf die zu treffende Auslegung des Gemeinschaftsrechts auf diesem Gebiet zu herrschen mit den daran anknüpfenden fatalen Folgen für die Rechtssicherheit. Dadurch wird die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit der Rechtsunterworfenen schwer beeinträchtigt. Mancher Orts wird ein bestimmtes geschäftliches Gebaren als rechtmäßig eingestuft, während das gleiche Verhalten anderen Orts Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung bis hin zu einer Freiheitsstrafe ist." (Rs. C-243/01, Gambelli)
Rückblick:
Deutsche Glücksspielpolitik zwischen Anspruch und Wirklichkeit


Neue Glückspielregelung:
Alle Heidenheimer Spielhallen wollen eine Ausnahme


Die Stadt ändert die Art, wie Spielgeräte besteuert werden. Gleichzeitig sorgt die Änderung des Landesglücksspielgesetzes für eine Flut an Härtefallanträgen der Casino-Betreiber.

Mindestabstände zu anderen Spielhallen und zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen künftig eingehalten werden. Alle 13 Spielhallen in Heidenheim haben einen Härtefall für ihren Betrieb angemeldet.

Dabei geht es darum, dass Spielhallen künftig untereinander einen Abstand von mindestens 500 Meter (von Haustür zu Haustür) haben müssen.

Darüber hinaus müssen die Spielhallen auch mindestens 500 Meter Abstand zu Einrichtungen haben, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, also beispielsweise Schulen, Jugendhäuser oder Musikschulen.
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Glücksspielbarometer 2/2017: Glücksspiel im Zerrspiegel
Wirtschaftskraft unterschätzt - Probleme überschätzt

Die aktuellen Ergebnisse des Glücksspielbarometers bestätigen die Rürup-Studie des Handelsblatt Research Instituts "Der Glücksspielmarkt in Deutschland". Die wirtschaftliche Bedeutung der Glücksspielbranche wird deutlich unterschätzt: 72 % der Bevölkerung unterschätzen die Anzahl der Beschäftigten (ca. 198.000) im Vergleich zur Pharma- und Möbelindustrie, ca. 50 % schätzen die Beschäftigtenzahl nur auf die Hälfte oder weniger. Auf der anderen Seite wird der Anteil der Personen in der Gesamtbevölkerung, die ihr Spielverhalten am Spielautomaten nicht mehr unter Kontrolle haben, auf durchschnittlich 36 % geschätzt. Diese Schätzung liegt um ungefähr das Hundertfache über dem tatsächlichen Wert von ca. 0,37 % (pathologisches Glücksspiel) der Bevölkerung, die laut einer Studie der BZgA* unter Spielsucht leiden.
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