Mittwoch, 15. März 2017

Schadenersatzklage: Spielhallenbetreiber erfolgreich


Eine halbe Million Euro für entgangene Erlöse?

Oberlandesgericht sieht Versäumnisse der Stadtverwaltung.


........Dieses hatte bei der Prüfung, ob durch die verweigerte Genehmigung eine Amtspflichtverletzung vorlag, deutlich gemacht, dass ein Anspruch auf Genehmigung bestanden habe.

"Es ist deutlich, was das Verwaltungsgericht sagen wollte", so Richter Joos gegenüber dem Rechtsvertreter der Stadt, der entgegen hielt, dass das Verwaltungsgericht keinerlei Äußerungen bezüglich der bauordnungsrechtlichen Ablehnungsgründe gemacht habe.

"Hätte es solche gesehen, hätte es nicht urteilen können, dass die Ablehnung des Antrags rechtswidrig war", so Joos. Nicht als Vorwurf, so ausdrücklich Richter Joos, vielmehr beschreibend, bezeichnete er die Argumentation des die Stadt vertretenden Juristen als "haarspalterisch".

Auch der Vertreter des Klägers konnte der Argumentation, aufgrund von kleinen Änderungen sei es nicht um identische Vorhaben gegangen, nicht folgen.


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