Sonntag, 11. September 2016

EGMR schützt Whistleblower

Heute im TV
Mo, 12. Sep 2016 · 09:25-11:01 · arte
Schweig, Verräter!
Whistleblower im Visier

Dokumentarfilm

Whistleblower packen aus.
Nicht über die brisanten Geheimdienstinformationen, die sie öffentlich machten, sondern über ihr Schicksal als "Verräter" und angeklagte Straftäter.

Weil sie die Wahrheit sagten, stehen sie nun am Pranger.

In ihrer Geschichte spiegelt sich das Bild einer panischen politischen Praxis der USA im Kampf gegen den internationalen Terror.  Edward Snowden, prominenter Whistleblower, ist bei weitem kein Einzelfall. Er ist in Gesellschaft einer Vielzahl von ehemaligen Geheimdienstfunktionären, die "Top Secret"-Informationen öffentlich machten. In den USA stehen diese Menschen am Pranger. "Schweig Verräter - Whistleblower im Visier" begleitet einige von ihnen. Ihre Überzeugung und ihr Mut hat sie zu Helden der Menschlichkeit gemacht - und zugleich ins soziale Abseits gestellt. Im Alltag Morddrohungen, Hetze und Schikane ausgesetzt, wird ihnen vor Gericht der Prozess gemacht. Weil sie ihrem Gewissen folgten und nicht wegsehen konnten, als Folter salonfähig wurde, weil sie glauben "America is better than that", gelten sie heute als Straftäter. Ein Paradox? Mit Sicherheit. Doch es passt zur politischen Praxis der Vereinigten Staaten seit dem Trauma von 9/11. Die Angst vor dem Terrorismus hat sich derart tief in das kollektive Bewusstsein eingeschrieben, dass nationale Sicherheitsbehörden wie die NSA oder CIA seitdem mit unermesslichen Vollmächten ausgestattet sind.

Moralische, ethische und demokratische Grundwerte scheinen dem Kampf gegen den Terror nur im Weg zu stehen.
Sie werden politisch und juristisch ausgehebelt und in ihr Gegenteil verkehrt: In der Überzeugung, Gutes zu tun, werden einzelne Menschenleben wertlos.

Und jene, die weiter bedingungslos an die Würde eines jeden Einzelnen glauben, werden kaltgestellt.

Utilitarismus- gone wrong! Die Reaktionen der USA im Angesicht des globalen Terrorismus sind panisch - Gegenwehr um jeden Preis.

Wer die Wahrheit kennt und ausspricht, begibt sich in große Gefahr.

Zusätzliche Information
Weitere Informationen zum Thema unter: future.arte.tv  auch bei ARTE+7: www.arte.tv/guide/de/plus7
Herkunft/ Produktionsjahr: Usa 2014
Regie: James Spione
Produzent: ZDF
Mediathek: http://www.arte.tv/guide/de/051400-000-A/schweig-verrater

EGMR schützt Whistleblower

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall
«Heinisch gegen Deutschland»
die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK) höher gewichtet als die Treuepflicht einer Arbeitnehmerin, welche ihren Arbeitgeber angezeigt hatte.

Die Beschwerdeführerin hatte während fünf Jahren als Alterspflegerin in einem Berliner Pflegeheim gearbeitet. Nach Personalkürzungen machte sie ihren Arbeitgeber mehrmals auf Qualitätseinbussen aufmerksam. Der Arbeitgeber wies die Vorwürfe stets zurück, die Beschwerdeführerin reichte schliesslich im Dezember 2004 eine Strafanzeige wegen qualifizierten Betruges ein. Der Arbeitgeber kündigte ihr wenig später regulär. Die Beschwerdeführerin verteilte daraufhin einen Prospekt, in dem sie ihre Kolleginnen und Kollegen zum Widerstand gegen die Missstände aufrief. Der Arbeitgeber kündigte ihr kurz danach fristlos. Die Untersuchung gegen das Pflegeheim wurde eingestellt, es kam nie zu einer Anklage.

Der EGMR hält nun in seinem Urteil fest, dass die fristlose Entlassung in diesem Fall Art. 10 EMRK verletzt. Demnach findet Art. 10 EMRK zumindest dann auch Anwendung auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse, wenn eine staatliche Institution oder Organisation Arbeitgeber ist.
In der Schweiz besteht seit dem 1. Januar 2011 in Art. 22a Bundespersonalgesetz für Bundesangestellte eine ausdrückliche Regelung über Melderecht und Meldepflicht über festgestellte Misstände. Für den Privatsektor liegt ein Vorentwurf für eine Teilrevision des Obligationenrechts nach erfolgter Vernehmlassung wieder beim Bundesrat. Ausdrücklich geregelt werden sollen das Meldeverfahren bei Missständen sowie die Sanktionen bei ungerechtfertigten und missbräuchlichen Kündigungen.

EGMR schützt Whistleblower
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 26. Oktober 2011

Quelle