Donnerstag, 27. Februar 2014

Vergnügungssteuer bald vor Bundesgericht

Höchstwahrscheinlich wird die Frage der Vergnügungssteuer bald vor dem Bundesfinanzhof in München geklärt. Denn am 20. Februar 2014 sprach das Finanzgericht Bremen in einem Verfahren, welches den Einspruch gegen einen Vergnügungssteuerbescheid eines Bremer Finanzamtes zum Gegenstand hatte, zwar ein abweisendes Urteil, ließ aber Revision zu.

Die Gauselmann Gruppe strengte das Verfahren in Bremen an. Gerügt wurde seitens des Klägers unter anderem
  • die formelle Verfassungswidrigkeit des Bremer Vergnügungssteuergesetzes
  • die mangelnde kalkulatorische Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer
  • der Verbotscharakter des Bremer Vergnügungssteuergesetzes
  • die Unverhältnismäßigkeit des Vergnügungssteuergesetzes
  • die Ungleichbehandlung gegenüber Spielbanken

Der Justiziar des Bundesverband Automatenunternehmer, Stephan Burger, meint: "Obwohl es sich hier lediglich um einen Einzelfall handelt, scheint es angezeigt, Vergnügungssteuerbescheide nunmehr offen zu halten". Er rät allerdings dringend dazu, sich mit dem Steuerberater beziehungsweise Rechtsanwalt abzustimmen.

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