Sonntag, 21. April 2013

London ruft Europäischen Gerichtshof an

Großbritannien zieht gegen Transaktionssteuer vor Gericht
Großbritannien geht juristisch gegen die geplante Finanztransaktionssteuer der Euro-Zone vor. Das nicht zur Währungsgemeinschaft gehörende Land fürchtet Auswirkungen der Abgabe auf Finanzgeschäfte über die Euro-Länder hinaus. 
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Großbritannien braucht die City of London, den größten Finanzplatz Europas. Damit diese zentrale Stütze der britischen Wirtschaft nicht wegbricht, wehrt sich die Regierung nach Kräften gegen die Finanztransaktionssteuer. "Wir wollen klarstellen, dass es o.k. ist, wenn einige europäische Länder eine solche Steuer einführen wollen, aber sie sollten das so machen, dass Großbritannien davon nicht beeinflusst wird", sagte Großbritanniens Schatzkanzler George Osborne der BBC. Für Großbritannien sei die Abgabe nicht "die richtige Lösung".
Aber auch Italien macht Front gegen die Steuer.
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Der deutsche Finanzminister sieht die Klage gelassen, Eurogruppen-Chef Dijsselbloem versteht die Sorgen der Briten
Die Abgabe würde wie eine Mehrwertsteuer auf Wertpapiergeschäfte zwischen Finanzinstituten erhoben. Banken, Versicherungen und Investmentfonds müssten sie auf jede Transaktion zahlen. Das Mitte Februar präsentierte Gesetzesprojekt sieht eine Höhe der Steuer von 0,1 Prozent beim Kauf von Aktien und Anleihen sowie von 0,01 Prozent beim Erwerb von Derivaten vor. Banken, Versicherungen und Investmentfonds müssten sie auf jede Transaktion zahlen. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollen den Plänen der EU-Kommission zufolge besteuert werden.
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Wenn die Finanztransaktionssteuer den Charakter einer Mehrwertsteuer annehmen sollte, dann müsste die in allen Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar gültige DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 282/2011 DES RATES, vom 15. März 2011, zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG, vom 28. November 2006, über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, 11.12.2006, p.1) vormals (Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern) beachtet werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich die Becker-Entscheidung des EuGH in Erinnerung rufen.


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Zusammengestellt durch Volker Stiny