Samstag, 17. Mai 2014

Baden-Würtemberg: Konzession für Spielbanken europaweit ausgeschrieben

Die Konzession für die drei baden-württembergischen Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart ist erstmals europaweit ausgeschrieben worden.
Dies teilte das Innenministerium am Freitag in Stuttgart mit. Der Betrieb solle für die Dauer von 15 Jahren an einen einzigen Bieter gehen.

Spielbankerlaubnis in Baden-Württemberg europaweit ausgeschrieben


Das Innenministerium hat die Erlaubnis zum Betrieb der drei baden-württembergischen Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart europaweit neu ausgeschrieben.

Die Laufzeit der bisherigen Spielbankerlaubnisse endet am 29. Dezember 2015. Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielbanken soll ab 30. Dezember 2015 für die Dauer von 15 Jahren an einen einzigen Erlaubnisnehmer erteilt werden. Damit werden erstmals in Baden-Württemberg die Erlaubnisse nicht getrennt für den jeweiligen Spielbankstandort ausgeschrieben.

Das Erlaubnisverfahren richtet sich nach dem Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg. Es orientiert sich am vergaberechtlichen Wettbewerbsverfahren. Grund hierfür ist der Charakter der Spielbankerlaubnis als Dienstleistungskonzession. Dabei sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz sowie das Diskriminierungsverbot zu beachten.

Mit der Zielsetzung, einen möglichst großen Interessentenkreis einzubeziehen, müssen Antragssteller zunächst ihr Interesse bekunden und dabei ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Hierfür wird den Interessenten Zeit bis 16. Juli 2014 eingeräumt. Alle Antragsteller, die fristgerecht ihre Unterlagen eingereicht haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden anschließend aufgefordert, ihren Antrag entsprechend den im Landesglücksspielgesetz gestellten Anforderungen zu vervollständigen. Im Anschluss daran erfolgt die Auswahlentscheidung durch das Innenministerium.

Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr getroffen werden können. Den Interessenten muss in der jeweiligen Stufe des Verfahrens ausreichend Zeit gegeben werden, um die geforderten Unterlagen und Nachweise beibringen zu können. „Wir werden das Verfahren mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt durchführen. Damit gewährleisten wir, dass der am besten geeignete Antragsteller die Erlaubnis erhält“, betonte Innenminister Reinhold Gall.

Quelle PM


Hintergrund

Die staatlich betriebenen Spielbanken sind ein völlig marodes Geschäftsmodell, das immer weiter in die Miesen rauscht, weil es der Konkurrenz im Internet längst nicht mehr gewachsen ist.
weiterlesen

Spielbanken fehlen Millionen - zwei sollen schließen
Das Ergebnis ist ernüchternd. Wieder einmal. Der Bruttospielertrag der staatlichen Spielbanken 2011 weist im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von knapp 3,2 Millionen Euro auf. Nicht miteinkalkuliert sind Personal- und Betriebskosten.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Marode Spielbanken – Um Geld in die Kasse zu bringen, versteigert der Spielbankbetreiber Westspiel zwei Bilder von Andy Warhol ......
Auch die bayerischen Spielbanken werden seit Jahren subventioniert
weiterlesen


Verwaltungsgericht Karlsruhe
Baden-Baden: Spielbank Baden-Baden GmbH & Co KG unterliegt im Eilverfahren
Datum: 21.07.2003
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 21.07.2003
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2000 das alte Spielbankengesetz teilweise für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte, wurde im Oktober 2001 ein neues Spielbankengesetz erlassen und eine Übergangsregelung für das Recht zum Betrieb der Spielbanken Baden-Baden und Konstanz eingeführt.Nach der maßgeblichen Übergangsvorschrift soll der bisherige Rechtszustand bis zum Wirksamwerden der nach dem nunmehr in einem gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsverfahren erteilten Erlaubnisse aufrechterhalten bleiben. An dem Ausschreibungsverfahren für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank in Baden-Baden nahm neben der Antragstellerin als alleinige weitere Bewerberin die Spielbank Stuttgart GmbH & Co KG teil. Dieser wurde im Januar 2003 durch das Innenministerium Baden-Württemberg die beantragte Spielbankenerlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzugs erteilt. Gleichzeitig wurde der Antrag der Antragstellerin abgelehnt.

vgl. u.a. EuGH zum Vergaberecht
Urteil Rs. C-64/08 - Strafverfahren gg. Ernst Engelmann
Urteil Rs. C-72/10 - Costa u.a.

Mit der Costa - Entscheidung des EuGH wurden die Bedingungen zur Konzessionsvergabe weiter konkretisiert, die unzulässige Konzessionsvergabe gerügt und eine Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes festgestellt.

Zum staatlichen "Auftrag" führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvR 539/96 vom 19.07.2000 aus:
".......Denn der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit.........."

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 122/2000 vom 21. September 2000
Dazu Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -
Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig
Das BVerfG stellte am 19.07.2000 (Az.: 1 BvR 539/96) fest, dass das Betreiben einer öffentlichen Spielbank, solange diese Tätigkeit nicht gesetzlich verboten und privaten Unternehmen zugänglich ist, eine Ausübung eines Berufs im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG darstellt und Beschränkungen des Zugangs zu diesem Beruf zulässig sind, wenn mit ihnen wichtige Gemeinwohlbelange verfolgt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist.

.. der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. Aus diesem Grunde ist die Zahl zugelassener Spielbanken begrenzt. Den Besonderheiten des Spielbanken"marktes" würde nicht angemessen Rechnung getragen, wenn der Staat Eingriffe in das Recht der freien Wahl des Berufs des Spielbankunternehmers nur unter der Voraussetzung vornehmen dürfte, dass dies zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter und zur Abwehr ihnen drohender schwerer Gefahren notwendig ist. Die Eigentümlichkeiten der beruflichen Tätigkeit lassen es hierfür ausreichend, im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes allerdings auch notwendig erscheinen, Beschränkungen des Zugangs zum Beruf nur davon abhängig zu machen, dass mit der im Einzelfall
beabsichtigten Beschränkung wichtige Gemeinwohlbelange verfolgt werden, dies unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 25/2006 vom 28. März 2006
Zum Urteil vom 28. März 2006 – 1 BvR 1054/01 –
Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung
nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 45/2007 vom 12. April 2007
Zum Beschluss vom 26. März 2007 – 1 BvR 2228/02 –

Bayerisches Spielbankenmonopol verfassungsgemäß


In seiner gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung wahrt das in Bayern errichtete staatliche Spielbankenmonopol auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es ist konsequent auf das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet. Das Spielbankengesetz begrenzt die Zahl möglicher Spielbanken und beschränkt sie auf bestimmte Orte.
Die Spielbanken werden nicht in auffallender oder im Alltag allgegenwärtiger Form beworben.


OLG München: Unzulässige Glücksspiel-Reklame für Spielbanken
Ist eine Spielbank-Werbung bewusst darauf ausgerichtet zur Teilnahme am Glücksspiel aufzufordern, verstößt diese Reklame gegen das Sachlichkeitsgebot von § 5 Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) und ist wettbewerbswidrig, so das OLG München (Urt. v. 30.04.2009 - Az.: 29 U 5351/08).

Eine Plakatwerbung für die Bayerischen Spielbanken lautete wie folgt:

"CASINO.RESTAURANT.BAR.BÜHNE"

und

"SPIELBANKEN BAYERN STAATLICH - BAYERISCH - AUFREGEND ANDERS".

Die Münchener Richter sahen in den Slogans eine unzulässige Werbung, denn diese enthielten einen verbotenen Aufforderungscharakter und würden nicht nur - wie vom GlüStV gefordert - sachlich informieren.

Auf dem betreffenden Plakat werde das Wort "CASINO" in der Aufzählung gleich an erster Stelle genannt. Damit rücke das künstlerische und gastronomische Programm in den Hintergrund. Im Blickfeld sei das Casino und damit die Teilnahme am Glücksspiel.

Darüber hinaus werde mit dem Slogan "SPIELBANKEN BAYERN STAATLICH - BAYERISCH - AUFRGEND ANDERS" nicht nur untergeordnet mit Emotionen geworben. Durch den emotionalen Charakter trete die sachliche Information zurück.        Quelle

-Spielsucht-


Zocker verklagt Freistaat Bayern
Vom Multimillionär zum Sozialfall


Ein ehemaliger Unternehmer verzockt in der staatlichen Spielbank Bad Kissingen sieben Millionen Euro. Jetzt verklagt er den Freistaat:
Die Casino-Mitarbeiter hätten seine Spielsucht erkennen und ihn schützen müssen.
Zum Schluss, als er fast pleite war, verkaufte der Mann sein letztes Haus in Nürnberg für knapp 450.000 Euro. Als er trotzdem schon bald darauf den letzten 50-Euro-Schein gesetzt hatte, bekam er Hausverbot im Casino. Die Anwältin hat den Freistaat nun in seinem Namen verklagt: Sie wirft den Verantwortlichen vor, gegen die im Glücksspielstaatsvertrag vorgeschriebene Fürsorgepflicht verstoßen zu haben - denn alle hätten zweifelsfrei erkennen müssen, dass Oskar R. pathologisch spielsüchtig sei.
Weiter zum vollständigen Artikel ...


Casino-Prozess endet mit außergerichtlicher Einigung
1,6 Millionen Euro sollte ihm das Casino St. Gallen „zurück geben“, weil man seine Spielsucht ausgenützt habe – ein Vorarlberger zog gegen das Casino vor Gericht. Jetzt, nach fast einem Jahr, gab es eine außergerichtliche Einigung.
“Ich war spielsüchtig und hätte gesperrt gehört. Stattdessen hat man meine Sucht ausgenutzt“, argumentierte der Vorarlberger im Zivilprozess. Die Spielbankbetreiber machten in den ersten drei Verhandlungen allerdings nicht den Eindruck, als wären sie bereit, irgendwelche Versäumnisse einzugestehen. Im Jänner einigte man sich noch auf ein Fortsetzen des Verfahrens.
Weiter zum vollständigen Artikel ...
mehr


Casino erstattet Spielverlust von 50.000 Euro

Mann durch Geldgeschenke abhängig gemacht
Das Spielcenter erklärte sich demnach vor der 6. Zivilkammer zur Zahlung von 50.000 Euro an die Ehefrau bereit. Das Verfahren ist damit rechtskräftig beendet. Az. 6 O 623/11 (LG Bielefeld)
und I-11 W 138/12 (OLG Hamm)
Weiter zum vollständigen Artikel ...








Acht Jahre nach Verhaftung: bwin-Gründer in Frankreich freigesprochen


Fast acht Jahre nach der spektakulären Verhaftung der bwin-Chefs Manfred Bodner und Norbert Teufelberger während einer Pressekonferenz in Nizza wurden die beiden Manager am Freitag in Frankreich freigesprochen. Sie waren wegen Verstoßes gegen das französische Glücksspielgesetz angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt hat nun zehn Tage Zeit, Berufung einzulegen, sagte Teufelbergers und Bodners Anwalt Thomas Talos am Freitag auf Anfrage der APA. Das Urteil wurde mündlich in Nanterre verkündet, die schriftliche Ausfertigung folgt in den kommenden Wochen.

"Tatsache ist, dass nun unsere Auffassung, dass europäisches nationales Recht schlägt, bestätigt wurde", so der Rechtsvertreter. Der Online-Sportwettenanbieter bwin habe also in Frankreich keine Gesetze verletzt.

Die Chefs der damaligen Wiener Firma bwin, die später mit der britischen PartyGaming zu bwin.party fusioniert hat, mussten 2006 für zwei Nächte ins Gefängnis, weil die Exekutive der Meinung war, sie dürfen ihre Online-Sportwetten in Frankreich nicht anbieten.
bwin hatte sich auf EU-Recht berufen: Mit einer Lizenz aus einem EU-Staat dürfe man grenzüberschreitend tätig sein.
Das ganze hat sich aber erübrigt, da Frankreich seinen Glücksspielmarkt zwischenzeitlich geöffnet hat. Seit 2010 sind Internetwetten legal - und bwin war der erste ausländische Anbieter, der eine Lizenz bekommen hat. Heute sind auch andere internationale Anbieter auf dem französischen Markt aktiv.

Der Staatsanwalt, der Bodner und Teufelberger angeklagt hatte, hatte eine Geldstrafe von 40.000 Euro pro Person wegen Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz von 2003 bis 2005 gefordert. Haft hätte den beiden Managern nicht gedroht, sagte Anwalt Talos.
Quelle

bwin-Causa - Händler der Deutsche Bank freigesprochen
Update 2: Reaktion FMA - "Freispruch nur für Verdacht auf Insiderhandel, Verurteilung wegen Kursmanipualtion vom UVS bestätigt"

Deutsche Bank-Händler Roman Eisenschenk ist am Dienstag Vormittag vom Vorwurf des Insiderhandels im Zusammenhang mit bwin-Aktien freigesprochen worden. Das berichtet Bloomberg.

Allein der Erste Group sei laut bwin-Gerichtsakt ein Schaden von mindestens 70 Millionen Euro entstanden.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Freisprüche im bwin-Prozess - Erste musste 100 Millionen Euro abschreiben
Im Jahr 2006 schnellte der bwin-Kurs von weniger als 20 Euro auf über 100 Euro hoch, brach dann aber wieder auf 10 Euro ein. Die Aktien des Glückspielkonzerns sind im Kreis verkauft worden: Von der Deutschen Bank wanderten sie an die Privatinvest Bank, von dort gingen sie weiter die Erste-Group-Internettochter ecetra und dann wieder zurück zur Deutschen Bank. "Das ist keine Insiderinformation, die man missbrauchen könnte", kommentierte Begsteigers Anwalt Nikolaus Vogt den Freispruch gegenüber der APA.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

wikipedia


Wettanbieter wollen aus der Grauzone
Das hessische Innenministerium muss im Auftrag des Bundes den Sportwetten-Markt neu regeln. Keine leichte Aufgabe: Für 41 Bewerber stehen nur 20 Lizenzen zur Verfügung. Die Ungeduld bei Lotto und Co. wächst.

Audio: Ungeduld bei Wettanbietern wächst 2:51 Min

20 Konzessionen sollen in Deutschland an Wettanbieter vergeben werden. So sieht es der Glückspielstaatsvertrag vor, der Mitte 2012 in Kraft getreten ist und unter anderem die Sportwetten-Thematik neu regeln soll. Zuständig für das Genehmigungsverfahren ist das hessische Innenministerium, das die nun schon fast zwei Jahre andauernde Lizenzvergabe mit der Komplexität des Verfahrens begründet. Im Herbst solle eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) dem hr. "Dann könnte die Entscheidung fallen."
Weiter zum vollständigen Artikel ...




Freitag, 16. Mai 2014

Ärzte-Betrugsverfahren - ein neuer (alter) Justiz-Skandal?

Direkt nach dem Freispruch von Ulvi K. kommt ein lange unter den Teppich gekehrter Justiz-Skandal erneut in den Fokus der Medien.

Die bayerische Justiz sorgt für Schlagzeilen – und für ungewöhnlich viele fragwürdige Urteile. Strafverteidiger kritisieren: Die Nähe von Richtern und Staatsanwälten sei zu groß, die Kontrolle durch den Bundesgerichtshof zu lasch. 

Ohne die Öffentlichkeit hätte sich für Ulvi Kulac und Gustl Mollath vermutlich nichts mehr bewegt. Im Fall Peggy durchforsteten Journalisten die Akten und deckten die Ermittlungsfehler auf.  
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Ärztebetrugs-Kartell
Kein Problem für die bayerische Justiz

08.05.2014, 12:00 Uhr, Bayerisches Fernsehen  6 Min.
Sehr sehenswert, wenn auch etwas sehr kurz:  BR-Mediathek

Die Süddeutsche Zeitung berichtet:

Hat die bayerische Justiz Tausende betrügerische Ärzte geschont? Und im Gegenzug LKA-Beamte mit rechtswidrigen Methoden verfolgt? Die Landtags-Opposition zeigt sich "bestürzt" und fordert einen Untersuchungsausschuss.

Strafverfahren für Ermittler

Zwei damalige Ermittler des Landeskriminalamtes fühlten sich in ihrer Arbeit behindert und waren später selbst mit Strafverfahren gegen sie überzogen worden. "Wir sind gegrillt worden", sagte Stephan Sattler, einer der Beamten, im Gespräch mit der SZ. Der andere, Robert Mahler, verklagt den Freistaat auf Schadenersatz.

Florian Streibl, parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler, erklärte am Freitag, mit einer Sitzung des Rechtsausschuss könne die nötige Aufklärungsarbeit nicht geleistet werden. Aber auch SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher nannte die mittlerweile öffentlich gewordenen Erkenntnisse "bestürzend".
So sieht das auch Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann, der bereits einen Fahrplan absteckt: Vor der Sommerpause müsse der Ausschuss seine Arbeit aufnehmen, damit in den Ferien genügend Zeit fürs Aktenstudium bleibe. "Hier wurden Hunderte Millionen Versichertengelder verbrannt, ohne dass die Profiteure und Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden", sagte Hartmann.

Der Ausschuss muss nach Angaben von Streibl vielen Fragen nachgehen. Dazu zählt auch die Frage, warum die Justiz offenbar keine Maßnahmen ergriffen hatte, die Verjährung der Betrugsfälle zu verhindern. Er will auch wissen, wieso die Behörden so rigoros gegen Ermittler vorgegangen waren. "Offenbar sollten sie mürbe gemacht werden, weil sie zu unerwünschten Ergebnissen kamen", vermutet Streibl.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die Staatsanwaltschaft München I damals sowohl die dienstlichen E-Mail-Konten als auch die sogenannten Home-Laufwerke der zwei LKA-Beamten auslesen lassen - ohne dass hierfür eine schriftliche Anweisung oder ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorlag. Dabei wurde sogar ein Schriftwechsel mit einem Rechtsanwalt in die Ermittlungsakte aufgenommen - also Material, das nach der Strafprozessordnung nicht beschlagnahmt werden darf. Die Beamten waren in dem Strafverfahren "gegen Unbekannt" weder Beschuldigte noch Tatverdächtige. Sie vermuten aber, dass die Behörden Material gegen sie sammeln wollten für parallel laufende Strafverfahren, in denen sie Beschuldigte waren.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Gauweilers Empfehlungen an die Polizei
Der CSU-Politiker und Rechtsanwalt Peter Gauweiler legte dem Chef des Landeskriminalamts im Fall Schottdorf Ermittlungen gegen einen Beamten nahe. Die Freien Wähler im Landtag sehen darin den Verdacht politischer Einflussnahme.
Gauweiler war schon damals CSU-Bundestagsabgeordneter, sein Schreiben verfasste er als Anwalt des umstrittenen Augsburger Laborarztes Bernd Schottdorf, der ebenfalls CSU-Mitglied ist. In dem Brief, der in Kopie auch an die Staatsanwaltschaft München I und an das Landgericht München I ging, bittet Gauweiler den LKA-Präsidenten Peter Dathe, gegen den LKA-Ermittler vorzugehen, weil dieser zuvor öffentlich eine Einflussnahme von höherer Stelle in die Arbeit der Polizei kritisiert hatte.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

dominik93 schreibt:
Die bayrische Politik und Justiz ist eine einzige Schande für die Demokratie.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Eingriff in die Pressefreiheit ?

Staatsgewalt gegen Lokalreporter
quer - Die Sendung vom 14.11.2013  BR-Mediathek

Ermittlungen nach Berichterstattung
Passauer Journalist im Visier der Fahnder

Hubert Denk hat nicht gestohlen, niemanden verletzt, geschweige denn gemordet - der Passauer Journalist hat nur über eine umstrittene Parteispende berichtet. Jetzt erfährt er, dass die Staatsanwaltschaft bereits seit Jahren gegen ihn ermittelt. Sein Anwalt vermutet dahinter eine riesige Maulwurfsuche im bayerischen Polizeiapparat.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Ein Milliardär mahnt ab
In eigener Sache: Was soll das, Herr Schottdorf?
Nach unserer Berichterstattung über die Ermittlungen der bayerischen Justiz gegen den Journalisten Hubert Denk hat der Laborunternehmer Dr. Bernd Schottdorf juristische Schritte gegen unsere Redaktion eingeleitet. Eine Antwort.....
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Pressefreiheit - Je kleiner, desto schwächer
Der Fall des freien Journalisten Hubert Denk zeigt: In Deutschland gerät die Pressefreiheit unter Druck.
Der Passauer Lokalreporter Hubert Denk ist nicht Rudolf Augstein, die Ermittlungen um die Veröffentlichungen in seinem Magazin Bürgerblick sind nicht mit der Spiegel- Affäre zu vergleichen.

Bernd Schottdorf ist vielfacher Millionär, er kann sich die besten Anwälte leisten, zuletzt war es die Kanzlei des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler. Hubert Denk dagegen ist freier Journalist, mit einer Halbtagskraft und vielen freien Mitarbeitern. Doch Denk gewinnt in allen Instanzen.

Dann ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen den freien Journalisten. Sie vermutet, Denk habe von der Parteispende nur durch ein Leck bei den ermittelnden Behörden erfahren können. Es werden 35 LKA-Beamte und Richter vernommen. Laut Medienberichten hat das Innenministerium die Anweisung erteilt, in den eigenen Reihen zu ermitteln. Die Fantasie der Ermittler scheint grenzenlos zu sein. Sie verdächtigen Denk, entweder Beamte bestochen oder den behördlichen Faxverkehr angezapft zu haben, um an seine Informationen zu gelangen. Sie überwachen nun ihrerseits den Journalisten. Die Akte Denk bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg ist inzwischen auf 704 Seiten angewachsen.

Während die Justiz gegen Denk keinen Aufwand scheut, klagen die bayerischen Ermittler der Soko "Labor", die Schottdorf im Visier haben, über Behinderungen ihrer Arbeit "von oben". Einer spricht im bayerischen Fernsehen gar von einem klaren Fall von "bayerischer Spezl-Wirtschaft".

Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Im Spiegel-Urteil, und 50 Jahre später im Cicero- Urteil, hat das Bundesverfassungsgericht das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten gestärkt und klargestellt, dass Akten, Büros und Wohnungen von Journalisten nur durchsucht werden dürfen, wenn sie einer Straftat verdächtigt werden. Ebenso wenig dürfen Ermittlungen dazu dienen, Journalisten einzuschüchtern. Im Fall Denk ermitteln die Behörden deshalb trickreich wegen Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Kritischer Journalismus ist Verfassungsauftrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass politische Entscheidungen in der Demokratie nicht getroffen werden könnten, wenn sich der Bürger nicht umfassend informieren könne. Deswegen – so das Bundesverfassungsgericht – sei es Aufgabe der Medien, als „orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung“ die notwendigen Informationen zu beschaffen und zu ihnen Stellung zu beziehen. Zusammengefasst sei deswegen eine „freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich“ (vgl. etwa BVerfGE 107, 299 m.w.N). Wikipeda

Vorwurf gegen Augsburger Justiz Möglicher Betrug durch Ärzte soll geprüft werden

Es geht um nicht weniger als den Ruf der Justiz: Sind Ärzte geschont worden, die sich eigentlich des massenhaften Abrechnungsbetruges schuldig gemacht haben?
Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte im Landtag: "Ich verstehe die Empörung. Da werden schwere Vorwürfe erhoben, die selbstverständlich aufgeklärt werden müssen." Es gehe "um den Ruf der Justiz".

Al-Do schreibt:
Es gehe "um den Ruf der Justiz".
Der hat ja sowas von Recht. Und das Wort "gut" wagt er schon gar nicht mehr in den Mund zu nehmen,.......

Carpaccio schreibt:
Es gehe "um den Ruf der Justiz". Nein der ist speziell in Bayern ruiniert, schlimmer gehts nimmer.
Es geht um Strafvereitelung im Amt.
Es geht um eine Radikalreform.
Weiter zum vollständigen Artikel ...
 
Ein Spendenscheck voller Hoffnung

Hubert Denk und sein Anwalt Klaus Rehbock, beide Lehrbeauftragte an der Universität Passau, diskutieren heute (21. November) ab 16.15 Uhr im Hörsaal 9 in der Innstraße 31 in Passau sowohl den Fall “Schottdorf” als auch den Fall “Denk”. Studierende, Lehrende und interessierte Gäste sind zu dieser Aktuellen Stunde eingeladen. Initiator und Moderator der Diskussion ist Prof. Dr. Ralf Hohlfeld, Lehrstuhlinhaber für Kommunikationswissenschaft.
Weiter zum vollständigen Artikel ...


Zusammengestellt durch Volker Stiny