Freitag, 25. Januar 2013

Schleswig-Holstein tritt Glücksspielstaatsvertrag bei

Kiel. Schleswig-Holstein hat seinen Sonderweg beim Glücksspiel beendet und ist dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 anderen Bundesländer beigetreten.
Das Anfang 2012 in Kraft getretene Gesetz hatte die CDU/FDP-Vorgängerregierung verabschiedet. Ziel war ein liberaler, aber regulierter Glücksspielmarkt. So wurden Online-Casinospiele wie Poker zugelassen und die Zahl der Lizenzen nicht limitiert.
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Staatsvertrag: Schleswig-Holstein beendet Alleingang beim Glücksspiel
Der Europäische Gerichtshof muss sich mit dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag befassen. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob der Vertrag mit europäischem Recht vereinbar ist.
Hintergrund sind unterschiedliche Regelungen in Schleswig-Holstein und in den übrigen 15 Ländern.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sind Glücksspielverbote nur dann zulässig, wenn sie begründete Allgemeininteressen wie die Bekämpfung der Spielsucht verfolgen und diese Ziele nicht durch Ausnahmen ausgehebelt werden. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs könnte dies wegen der großzügigen Lizenzvergabe in Schleswig-Holstein der Fall sein und Verbote und Beschränkungen in allen anderen Bundesländern damit unzulässig werden.
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In Schleswig-Holstein ist jetzt durch den Beschluss der Koalition eine vertrackte Lage entstanden.

Einerseits gilt ab Anfang Februar der Staatsvertrag, der Casinospiele wie Online-Poker verbietet und die Zahl der Sportwettenanbieter auf 20 begrenzt (Beschränkungen, die die EU bereits als nicht nachvollziehbar kritisiert hat). Andererseits sind nach dem bisherigen Glücksspielgesetz bereits 26 Lizenzen für Sportwettenanbieter und 23 für Anbieter von Online-Casinospielen erteilt worden. Die gelten für sechs Jahre.
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Schleswig-Holstein tritt Glücksspielstaatsvertrag bei
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Glücksspielrecht in Deutschland muss erneut auf den Prüfstand
Unterdessen beschloss der Landtag in Kiel den Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Bundesländer.

Nach der Rechtsprechung des EuGH müssen Verbote im Glücksspielrecht insgesamt widerspruchsfrei sein und den Interessen der Allgemeinheit dienen - etwa der Bekämpfung von Spielsucht. Sonst sind sie als Beschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit unzulässig. Deshalb - so der BGH in seiner Entscheidung vom Donnerstag - könnte die Liberalisierung des Glücksspielrechts in Schleswig-Holstein „die Eignung der entsprechenden Verbote in den anderen Bundesländern zur Erreichung der (...) legitimen Allgemeininteressen erheblich beeinträchtigen“.

Die frühere CDU/FDP-Regierung in Kiel hatte den Sonderweg eingeschlagen und ein eigenes Glücksspielgesetz geschaffen, das Anfang 2012 in Kraft trat. Ziel war ein liberaler, aber regulierter Glücksspielmarkt. So wurden Online-Casinospiele wie Poker zugelassen und die Zahl der Lizenzen nicht limitiert. Die EU-Kommission hatte dieser liberalen Regelung - im Gegensatz zum Glücksspielstaatsvertrag - europarechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.

Mit der am Donnerstag beschlossenen Rückkehr Schleswig-Holstein zum einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag ist das rechtliche Problem möglicherweise nicht gelöst: Denn in der Zwischenzeit hat die Landesregierung bereits weit mehr als 40 Lizenzen an Anbieter von Sportwetten und Online-Casinospielen vergeben, darunter auch für Online-Poker. Diese Lizenzen gelten noch mehrere Jahre fort, und das könnte die vom EuGH geforderte Kohärenz der Glücksspielregelungen zunichte machen.

Zwar schreibt der BGH, das es nach seiner Ansicht nicht zur Unanwendbarkeit der bundesweiten Regelung führen sollte, wenn eine - ansonsten zulässige - Glücksspielregelung in einem Bundesland erst nach einer mehrjährigen Übergangszeit in Kraft gesetzt wird. Das letzte Wort in dieser Frage haben aber nicht die Karlsruher Richter, sondern jene in Luxemburg
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Gemeinsamer Weg zum Glück
Ab sofort gelten bundesweit einheitliche Regeln für Wett- und Einsatzspiele. Doch diese Rechtssicherheit wird nur von kurzer Dauer sein. Eine haltbare Reform des staatlichen Glücksspielmonopols steht noch aus.
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Schleswig-Holstein beendet seinen Alleingang
Das Aufhebungsgesetz wurde zwar beschlossen, kann aber nach Angaben des Innenministeriums frühestens am 8. Februar in Kraft treten, so dass rein rechtlich noch weitere Lizenzvergaben möglich sind. Es lägen auch noch weitere Anträge vor.
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Schleswig-Holstein beendet Glücksspiel-Sonderweg
Nach nur einem Jahr ist wieder Schluss mit dem schleswig-holsteinischen Sonderweg: Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW hat zwei entsprechende Gesetze der schwarz-gelben Vorgänger-Regierung beschlossen. Der Staatsvertrag setzt dem Glücksspielwesen deutlich engere Grenzen als das schleswig-holsteinische Gesetz. Online-Poker ist nicht erlaubt, die Zahl der Sportwettenanbieter auf maximal 20 begrenzt.
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Schleswig-Holstein tritt Staatsvertrag der 15 anderen Bundesländer bei.
Der Landtag in Kiel beschloss nach einer harten, auch von Beleidigungen geprägten Debatte dafür zwei Gesetze mit der Einstimmenmehrheit der Regierungskoalition von SPD, Grünen und SSW gegen CDU, FDP und Piratenpartei.
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Poker ums Glücksspiel wird zum Gezänk
SPD, Grüne und SSW haben das liberale Landes-Glücksspielgesetz gekippt. Gestern Mittag war die Rückkehr in den Staatsvertrag der anderen Bundesländer besiegelt — und das Tischtuch zwischen Regierungsfraktionen und Landtagsopposition nach anderthalb denkwürdigen Debattentagen wohl für lange Zeit zerschnitten.
Stegners Hoffnung, dass andere politische Mehrheiten auf EU-Ebene womöglich auch andere EU-Gerichtsurteile zur Folge haben könnten, offenbare ein Rechtsverständnis, das eher nach Russland oder China passen würde als nach Europa.
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Ist Online-Glücksspiel grundsätzlich illegal?
Grundsätzlich erhebt der deutsche Staat den Anspruch auf das Glücksspielmonopol.
Derzeit pokern und wetten Millionen auf illegalen Seiten - ohne die möglichen Konsequenzen zu kennen.
Ob Poker, Sportwetten oder Lotterien - Online-Glücksspiel hat in den vergangenen Jahren einen ungeheuren Boom erlebt. Welche Angebote wie legal sind, ist aber nicht nur für den Laien schwer zu durchschauen. Selbst dem Bundesgerichtshof ist die Lage derzeit zu unklar.  
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Wolfgang Kubicki zu Top 2 (Glücksspiel): Weder rechtlich noch logisch nachvollziehbar!

In seiner Rede zum Top 2 (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

“Die hier geführte Debatte ist einer Demokratie wahrlich nicht würdig und nicht länger zu ertragen: Die Regierungsfraktionen beleidigen andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Abgeordnete anderer Parteien, weil sie eine andere Meinung vertreten, und die deutsche sowie die europäische Rechtsprechung.”

Kubicki stellte in der Debatte klar, dass andere politische Mehrheiten ­ entgegen den Aussagen Dr. Ralf Stegners – nicht automatisch zur Folge hätten, dass damit auch rechtliche Grundsätze aufgehoben würden. Dies sei möglicherweise in Diktaturen der Fall, nicht aber in Deutschland oder der Europäischen Union.

“Der Bundesgerichtshof hat heute vier Fragen zum deutschen Glücksspielrechtan den Europäischen Gerichtshof zur Klärung gesandt. Darin geht es im Wesentlichen um Fragen zur Inkohärenz. Die Vereinbarkeit der geltenden Rechtslage in Deutschland mit europäischem Recht soll geprüft werden. Wie künftig im gleichen Rechtsraum Online-Glücksspiele verboten und zugleich erlaubt sein sollen, lässt sich weder rechtlich noch logisch erklären.”
Quelle: FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

Hans-Jörn Arp zum Glücksspiel: Der blinde Stegnergehorsam der Abgeordneten der Regierungsfraktionen fügt dem Land schweren Schaden zu!

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat den heute (24. Januar 2013) von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag sowohl in der Form, als auch in der Sache, scharf kritisiert:

„Herr Stegner fährt als vor Wut blinder Bulldozerfahrer durchs Land. Er schiebt Recht, Gesetze, Gerichtsurteile und Fakten zur Seite. Er beschimpft europäische Institutionen und Regierungen europäischer Nachbarstaaten. Statt ihm in seiner Raserei Einhalt zu gebieten, folgen ihm die Abgeordneten der Regierungsfraktionen in blindem Gehorsam zum Schaden Schleswig-Holsteins. Und der Ministerpräsident sieht schweigend zu“, erklärte Arp in Kiel.

Der heutige Beschluss der Koalition sei der traurige Höhepunkt des Feldzuges des SPD-Landesvorsitzenden gegen eine Regulierung des Glücksspielmarktes.

„Unter dem Staatsvertrag, dem Sie heute beitreten, hat sich die Zahl der Glücksspielsüchtigen in sechs Jahren verdreifacht. Das ist Ihnen bekannt. Trotzdem begründen Sie Ihren Beschluss mit der Suchtbekämpfung. Das macht fassungslos“, so Arp.

Gleiches gelte für das von Stegner immer wieder ins Feld geführte Argument, das von CDU und FDP beschlossene Glücksspielgesetz fördere die Geldwäsche.

„Ihr eigener Innenminister hat dargestellt, wie durch die kontrollierte Lizenzierung die Geldwäsche im Internet wirksam bekämpft werden kann. Unter dem Glücksspielstaatsvertrag, dem Sie heute beitreten, ist das nicht möglich. Das ist Ihnen bekannt. Trotzdem begründen Sie Ihren Beschluss mit der Bekämpfung der Geldwäsche. Auch das macht fassungslos“, so Arp.
Der geplante Beitritt Schleswig-Holsteins sei von der Europäischen Kommission mehr als scharf kritisiert worden. Ein Vertragsverletzungsverfahren mit den daraus folgenden Schadenersatzforderungen gegen das Land sei absehbar. So sehe der Glücksspielstaatsvertrag eine Höchstgrenze von 20 Lizenzen für Online-Sportwettenanbieter vor. Schleswig-Holsteins Innenministerium habe bereits 23 vergeben. Allein in Hessen lägen 100 Anträge auf eine Lizenz vor.

„Das zeigt doch, wie willkürlich diese Grenze gezogen ist. Sie werden sich vor den Gerichten in Deutschland und Europa lächerlich machen“, so Arp.

Der CDU-Abgeordnete wies darauf hin, dass sich im jahrelangen parlamentarischen Verfahren bislang alle vom SPD-Chef angeführten Behauptungen und Argumente als falsch erwiesen hätten. Das von der CDU-geführten Vorgängerregierung beschlossene Gesetz habe sich entgegen der ständigen Hetzereien Stegners als geeignet gewiesen, das Glücksspiel – insbesondere im Internet – unter staatliche Kontrolle und in geordnete Bahnen zu bringen. Es sei europarechtskonform und wirkungsvoll. Zudem sorge es dafür, dass das Glücksspiel angemessen besteuert werde und die Glücksspielanbieter sich darüber hinaus als Sponsoren im Land engagierten. Mittlerweile werde aufgrund seiner Vorbildfunktion von anderen europäischen Ländern eine Übernahme geprüft.

Arp wies darauf hin, dass der heutige Beschluss der Koalitionsfraktionen neben den zu erwartenden Schadenersatzforderungen gegen das Land weitere negative Folgen haben werde:

„Sie treiben die Anbieter und auch die Spieler zurück in den unkontrollierten Markt. Sie treiben Unternehmen aus dem Land, die hier Arbeitsplätze schaffen, Steuern zahlen und sich als Sponsoren engagieren wollen. Sie öffnen Geldwäsche wieder Tür und Tor. Steuern und Abgaben aus diesem Bereich werden wieder versiegen. Sie fügen unserem Land und seinen Menschen heute schweren Schaden zu“, so Arp abschließend.
Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Rasmus Andresen, finanzpolitischer Sprecher grünen Landtagsfraktion:
Er sehe zwar, dass der gesamtdeutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht eventuell EU-konform sei, stellt aber fest, dass es besser sei, gemeinsam mit den anderen Bundesländern die Missstände dieses Vertrags zu beheben, als einen Sonderweg zu gehen:
Beim Glücksspiel haben wir Grüne es uns nie leicht gemacht, nie nach einfachen Antworten gesucht. So ist es auch jetzt. Letztendlich müssen wir abwägen: Wollen wir einem nicht perfekten Staatsvertrag beitreten oder weiterhin bei unserem zwar EU-rechtskonformen, aber letztlich separatistischen Sonderweg bleiben? Unsere Antwort und die Antwort der Koalition ist: Schleswig-Holstein verlässt den Sonderweg, wir stellen uns wieder an die Seite der anderen Bundesländer. Wir tun das in dem Bewusstsein, dass der Staatsvertrag nicht vollkommen ­ aber genauso wenig unveränderlich ist.  Weiter zum vollständigen Artikel ...    

In Deutschland sollen wieder einheitliche Zulassungsregeln gelten
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Hans-Jörn Arp, warf Stegner "Raserei" vor. Schleswig-Holstein werde sich vor deutschen und europäischen Gerichten "lächerlich" machen, erklärte er.
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DLTB begrüßt absehbares Ende des Sonderwegs von Schleswig-Holstein
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