Mittwoch, 30. Januar 2013

GEZ-Gebühr verfassungswidrig ?

Gutachten: Die Zwangsabgabe ist verfassungswidrig
Jetzt belegt ein Gutachten, was viele bereits ahnten: Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig.
 Außerdem – so zitiert die Zeitung weiter – werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
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Der Beitrag sei eine Abgabe auf "Raumeinheiten" und damit eine Steuer. Zudem sei er unvereinbar mit dem Gleichheitsgebot. Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.
Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
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„Bürokratischer Irrsinn“ - Köln stoppt Zahlung von Zwangsabgabe
Die viertgrößte Stadt Deutschlands mit rund einer Million Einwohnern stellt die Überweisungen vorläufig ein, weil sie zunächst mit enormem Aufwand ermitteln müsse, für was und wen genau sie nach der neuen Regelung wie viel zu zahlen habe.
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Aufstand der Kommunen - ARD und ZDF droht breiter GEZ-Boykott
exklusiv Die Kommunen laufen Sturm gegen die neue GEZ-Gebühr. Die Stadt Köln zog jetzt die Notbremse und verweigert bis auf weiteres die Zahlung. Das könnte der Anfang eines breiten Aufstands gegen ARD und ZDF sein.
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht mehr zeitgemäß
Die Betriebsstättenabgabe führt in vielen Unternehmen zu erheblichen Mehrbelastungen. Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert daher eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
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Überprüfung gefordert
WDR-Rundfunkratsmitglied schießt gegen neue GEZ-Gebühr
exklusiv Der Protest gegen die neue GEZ-Gebühr erhält nach dem Zahlungsstopp der Stadt Köln neue Nahrung. Da andere Kommunen dem Beispiel folgen könnten, schlägt nun ein Mitglied im Rundfunkrat des mächtigsten ARD-Senders Alarm.
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GEZ 2013 - Neuer Rundfunkbeitrag - Jetzt klagt Rossmann
Die Drogeriekette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Sie hat errechnet, dass ihre Gebührenlast auf 500 Prozent der jetzigen steigt: Von 40.000 auf rund 200.000 Euro pro Jahr für ARD und ZDF. Es könnte sogar noch viel mehr sein.
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Überhaupt sei das Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags grundgesetzwidrig. Der Beitrag "eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer" sei, die Bundesländer hätten jedoch kein "Steuererfindungsrecht", es fehlt den Ländern demnach die Kompetenz, um die Abgabe zu beschließen. Der Justiziar des Unternehmens kündigte in der "FAZ" an, man werde nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. 
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Rossmann sieht Gleichheitsgebot verletzt
Handel "mehrfach überproportional" belastet  
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Die Rossmann GmbH betreibt - laut eigener Pressemitteilung vom 7.1.2013 - in Deutschland 1.754 Märkte und beschäftigt ca. 26.000 Mitarbeiter. Der neue Rundfunkbeitrag verletze laut Rossmann das Gleichheitsgebot, weil nunmehr Unternehmen mit vielen Filialen deutlich mehr zahlen müssen, als Betriebe mit nur einem Standort, obwohl die Mitarbeiterzahl gleich sei.
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Wegen der Höhe der Mehrbelastungen auf jetzt ca. 200.000 Euro liege auch ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor.
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Dass die Rossmann GmbH derart hohe Rundfunkabgaben entrichten müsse, ohne aus dem staatlichen Angebot nennenswerten Nutzen zu ziehen, "sprenge jede vernünftige Dimension", zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der die Klageschrift vorliegt. 
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Nach Informationen der FAZ sieht sich die Rossmann GmbH durch den neuen Rundfunkbeitrag auch in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert.  
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Die Popularklage der Rossmann GmbH richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Landtags über das neue Rundfunkgesetz.  
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Kritik an Beitrag für Dienstwagen
Ein Dorn im Auge ist Rossmann auch, dass für Fahrzeuge, die beruflich genutzt werden, ein Beitrag fällig wird, für privat genutzte nicht. Der Rundfunkbeitrag für Dienstwagen sei "systemwidrig", weil dadurch wieder das Vorhandensein eines Rundfunkgeräts zum Kriterium für die Zahlpflicht werde, womit ja eigentlich Schluss sein sollte, argumentiert das Unternehmen laut "FAZ".  
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Allein der Satz des früheren GEZ-Geschäftsführers Hans Buchholz vor dem Medienausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags im Sommer 2011 musste aufhorchen lassen: Die Ministerpräsidenten hätten vorgeben, das Beitragsaufkommen um ein Prozent zu steigern und 400.000 Betriebe und 200.000 Kraftfahrzeuge zusätzlich „in den Bestand zu heben“.  
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Was die ARD-Vorsitzende Monika Piel nicht sagt, ist, dass die neue Gebühr, der Rundfunkbeitrag, in den Staatskanzleien der Bundesländern in engere Absprache mit den öffentlich-rechtlichen Sendern entwickelt wurde.  
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Extreme Fälle
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: ARD und ZDF verzichten darauf, bei Bewohnern von Pflegeheimen Gebühren einzutreiben.   Weiter zum vollständigen Artikel ...

Mit dem Stichtag 3. März 2013 sollen 69 Millionen Datensätze in einer Art „Rasterfahndung“ mit den Einwohnermeldeämtern in ganz Deutschland abgeglichen werden  
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update:

Erst will die Stadt Köln gar nicht zahlen. Nach einem Gespräch mit dem WDR lenkt sie nun ein und begleicht zumindest so viel, wie sie vorher schon zahlen musste. Im LTO-Interview erklärt der Staats- und Medienrechtler Hubertus Gersdorf, wie er sich eine verfassungskonforme Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellt: ein Beitrag pro natürliche und juristische Person.
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Bringschuld der Transparenz
Eine Abgabe, die jeder zahlen muss, ähnelt aber einer Steuer. Dabei ist es völlig egal, ob der neue Rundfunkbeitrag auch formaljuristisch alle Merkmale einer Steuer erfüllt. Der Passauer Jurist Ermano Geuer ist der Meinung, dass sie das tut, und klagt deshalb vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Vollkommen verschlossen zeigen sich ARD und ZDF jedoch, wenn es um die Kosten für das Programm geht. Sie wollen nicht verraten, was Sportereignisse wie die Olympischen Spiele, Fußball-Welt- und Europameisterschaften oder die Fußball-Bundesliga kosten.
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Gutachten: GEZ-Reform verfassungswidrig
Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart im Auftrag des Handelsverband Deutschland (HDE). Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) sieht seine vertretene Rechtsposition durch das Gutachten bestätigt.
Danach ist der neue GEZ-Beitrag nicht verfassungskonform, weil er eine Steuer darstellt, für die die Länder nicht zuständig waren. Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann. Außerdem stelle die überproportionale Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar.

Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung des HDE