Samstag, 28. November 2009

Hausgewinnspiele werden immer populärer

Erfolg für Hausverlosungen im Ausland - in Deutschland verboten! weiterlesen Auch ausländische Verlosungen sind in Deutschland verboten: VG Göttingen, Beschluss v. 12.11.2009, Bedenken von Liesching an Beschluss des VG Göttingen vom 12.11.2009 (Hausverlosung im Internet) Kommentar, Verfügung
Quiz-Bezirksregierung Düsseldorf verbietet Hausverlosung, Witten
Hausverlosung - Lotto mal anders verboten
Behörde warnt vor Teilnahme an Hausverlosung eines Eigenheim in Wilschdorf bei Dresden
Stadt Hamburg verbietet Internet-Hausverlosung - nun doch erlaubt?

Beispiele erfolgreich abgeschlossener Verlosungen:
Walter Egger gewann in Klagenfurt; Hamburger gewann Landhaus in England; Wiener gewann Traumhaus am Faakersee in Kärnten; Wiener gewann Luxusbungalow am Semmering; Nürnberger gewann Villa in der Karibik; Belgier gewann mit der Los Nummer 3929 bei der Hausverlosung Südafrika.
erfolgreich durchgeführte Verlosung in Deutschland: Gemeinde Rotenhain verlost Baugrundstück - Vater von elf Kindern gewinnt Bauplatz - scheinbar besteht keine Suchtgefährdung wenn eine Verlosung mit 6000 Losen zu je € 6,00 von einer Gemeinde durchgeführt wird ?
statt Hausquiz Kuhfladen-Roulette

Hausgewinnspiele die gem. einer Auslobung (§ 657 BGB) als Geschicklichkeitsspiel konzipiert sind und nicht dem Glücksspielstaatsvertrag unterliegen werden dagegen in Deutschland immer populärer !
AG München: Rätselspiel im Internet ist Geschicklichkeitsspiel - Versprochener Preis ist daher verbindlich - Gewinnchance hängt nicht wie bei Glücksspiel vom Zufall sondern vom Wissen ab. Urteil vom 16.04.2009
BGH Urteil vom 9.7.09 zur Auslobung „FIFA Gewinnspiel“

Dammbach: Grundstück als Preis beim Schafkopfturnier?

Auch wenn rechtlich z. Zt. einiges in Bewegung kommt, so möchte ich potentiellen Nachahmern dringend raten, zunächst die weitere Rechtsentwicklung und das Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages abzuwarten.

In jedem Fall sollten Sie sich rechtzeitig von einem Fachanwalt für Glücksspielrecht beraten lassen.

"Entscheidend ist, ob der Gewinner durch eigenes Können und Wissen den Preis erkämpft oder letztlich doch Glück, sprich Zufall überwiegt" sagte am 25.10.2009 der Ministeriumssprecher Piorkowski im Tagesspiegel.

Regierungspräsidium Karlsruhe: "Hausverlosungen" sind verboten
Verlosungen von Häusern im Internet Hessen
Bezirksregierung Düsseldorf: Hausverlosungen und Gewinnspiele im Internet

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihr Projekt auch mit den zuständigen Behörden abstimmen. Tipps für Nachahmer
Mehr zum GlüStV und RStV

update 11.05.2010
Herzlichst
Ihr Volker Stiny von winyourhome.de

Mittwoch, 25. November 2009

Wettskandale ohne Ende - Wird Lotto manipuliert ?

Manipulationen trotz Glücksspielmonopol !
Gewettet wird weiter, so der Kölner Stadtanzeiger.
Interpol am Ball. mehr

Nach Informationen des SPIEGEL gehen die Ermittler davon aus, dass der Wettpate allein im September 20 Millionen Euro mit manipulierten Sportwetten umgesetzt hat.

Sportwetten - ein illegales Milliardengeschäft ohne Risiko
Der aktuelle Skandal um angeblich manipulierte Fußball-Spiele hat einen Markt ins Licht gerückt, den es eigentlich gar nicht geben dürfte: private Sportwetten. In dieser Branche werden jährlich Milliarden umgesetzt, obwohl der Gesetzgeber Glücksspiele und Sportwetten unter staatliches Monopol gestellt hat. ......... Einer der Großen der Sportwetten-Szene hat im vergangenen Jahr versucht, den Spieß beherzt umzudrehen. Auf 248 Millionen Euro Schadenersatz verklagte der Wettanbieter Simon Springer den Freistaat. mehr

Auch die staatliche Sportwette Oddset ist wohl vom Wettskandal betroffen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gehe das aus Unterlagen der Staatsanwaltschaft Bochum hervor. Quelle: focus

Beckenbauer und Theo Zwanziger (DFB) für Öffnung des Wettmarktes.

Nach dem Fußballskandal nun auch Manipulationen beim Lotto ?

"Skandal im Turm - Asiatische Wettsyndikate setzen Hightechkugeln und Maulwurffeen ein, um das deutsche Lotto zu manipulieren" so die TAZ am 23.11.2009.

update vom 14.09.2010:

Mindestens 200 Spiele unter Manipulationsverdacht
Europa wird von einem neuen Wettskandal im Fußball erschüttert. Rund 200 Partien sollen unter Manipulationsverdacht stehen. In Deutschland sind den Angaben zufolge 32 Spiele ab der zweiten Liga abwärts betroffen. Auch in der Champions League und der Europa League soll es Unregelmäßigkeiten gegeben haben. Bislang wurden europaweit 17 Verdächtige festgenommen.
Quelle: FAKT

Ihr Volker Stiny von winyourhome.de

- Hausgewinnspiel Baldham -

Samstag, 7. November 2009

- Hausgewinnspiele in Deutschland - (umgangssprachlich auch "Hausverlosungen")

aktuelle Veröffentlichungen zur rechtlichen Situation

Zum Glückspielstaatsvertrag:

Schleswig-Holstein kündigt den Glückspielstaatsvertrag noch vor Jahresende ! mehr Kiel kündigtGlüStV zum Ende 2011 mehr Die Cellesche Zeitung schreibt am 28.10.2009 “Schleswig-Holstein.....hat schon Zusagen von weiteren Bundesländern die sich anschließen wollen” mehr und am 20.12.09 Glückspielgesetz wackelt - Minister: Ländersache .
RA. Arendts schreibt: “Rechtlich dürfte eine gespaltene Rechtslage, ein Konzessionssystem in einigen Bundesländern und ein Monopol in den anderen Ländern, allerdings auf Dauer nicht haltbar sein.” mehr
Den Lübecker Nachrichten kann zum Glückspielstaatsvertrag entnommen werden: Er soll gekündigt werden, um das staatliche Glücksspielmonopol zu beenden. Ziel sind höhere Einnahmen für das Land. weiter lesen Schleswig-Holstein hat sich entschieden:
NEIN zum Glücksspiel-Staatsvertrag. weiter lesen In einer Veröffentlichung steht: “Ziel der Neuregelung seien mehr Einnahmen", sagte Wolfgang Kubicki von der FDP. mehr "Wir können uns durchaus vorstellen, dass uns andere Bundesländer folgen werden", ergänzte FDP-Landeschef Koppelin”. weiter lesen Kündigung noch 2009 schreibt die Sport Bild. Auch die nordrhein-westfälische FDP rückt vom strikten Staatsmonopol bei den Sportwetten ab. mehr

Wie die „fiskalischen Interessen der Länder“ mit den Vorgaben des EuGH und dem im Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgericht vom 28. März 2006 maßgeblichen Argument der Spielsuchtprävention zusammengehen soll, ist nicht nachvollziehbar. Wie wenig begründbar das Staatsmonopol ist, war am 11.11.2009 unter firmenpresse.de zu lesen.
Über die Hintergründe: Sponsor
Millionen für Lottoannahmestellen
Gericht ächtet Werbung für den Lotto-Jackpot
Die Europäische Kommission hatte bereits in mehreren Schreiben in den Jahren 2007 und 2008 mehr den Glückspielstaatsvertrag abgelehnt und ein Vertragsverletzungsverfahren mehr angedroht. Das Kohärenzerfordernis wird von Deutschland ignoriert. Die Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrages wurde bereits durch eine Vielzahl deutscher Verwaltungsgerichte mehr bestätigt. mehr Bereits am 7. Juli 2008 begründet das VG Berlin sein Urteil auf 113 Seiten. (Az. VG 35 A 167.08) mehr Das VG Berlin bestätigte erneut am 16.11.2009 ( Az. VG 35 L 460.09) die Verfassungswidrigkeit des "sog. staatlichen Sportwettenmonopols." Spielsucht: 127 Millionen in nur einem Jahr im Casino verzockt! Der Prozess

Glücksspielstaatsvertrag & Kommentare mehr
Pressemeldungen des Verbandes vewu Urteile

Es geht und ging immer nur um die staatlichen Einnahmen, wie dies in dem Gastbeitrag "Gier nach Geld und Glück" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bereits am 04. Dezember 2008, von Prof. Dr. Bodo Pieroth treffend beschrieben wurde. mehr und mehr
Eine Umsatzsteigerung ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (Grundsatzurteil vom 28.3.2006 mehr) und den Entscheidungen des EuGH mit dem GlüStV nicht möglich ! mehr und mehr
Auch in dem Buch "Glückspiele im Internet v. Laila Mintas" werden die geltenden deutschen Regelungen zum Glücksspielwesen als nicht europarechtskonform erachtet. Sie stellten kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Wettgefahren, insbesondere der Spielsucht, dar. Es fehle an einer nennenswerten Eindämmungswirkung. Zudem sei auch ein reglementiertes Lizenzmodell denkbar, was nicht zu einem generellen Ausschluss Privater führe. Quelle

Sportwetten: Der Konflikt um das Wett-Monopol eskaliert
Bisher hatten die Behörden Vereine sanktioniert, die auf deutschen Boden mit Trikotwerbung für private Wettanbieter aufgelaufen waren. Nun sollen Sportvereine auch dann Strafen zahlen, wenn sie im Internet für private Glücksspiel-Anbieter werben. Experten halten dies für eine neue Eskalationsstufe im Streit um das staatliche Glücksspielmonopol. mehr

OVG Bremen: Verkauf von Fußballtrikots ist keine unerlaubte Werbung. mehr

Auf der einen Seite wird der bestehende GlüStV mit aller Härte verteidigt, auf der anderen wird er von Schleswig Holstein gekündigt. Ich bin gespannt was der EuGH dazu sagen wird.

Am 8. und 9. Dezember 2009 findet eine mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof statt. Im wesentlichen geht es um die Frage, ob das in Deutschland bestehende Sportwettenmonopol (Glückspielstaatsvertrag) gemeinschaftskonform ist. mehr
Rechtsanwalt Martin Arendts
berichtet von der Verhandlung in Luxemburg


VG Minden 05.10.09 - aufschiebende Wirkung angeordnet
Beschluss 3 L 473/09 vom 05.10.09

Das Gericht stellte fest, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist, und derzeit bessere Gründe für die Rechtswidrigkeit der Anordnung zu sprechen scheinen.

Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die angefochtene Verfügung auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen (GlüStV) gestützt werden kann.

Nationale Regelungen, die - wie das in Frage stehende Sportwettenmonopol - die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 49 EG) beschränken, sind nur unter vier Voraussetzungen zulässig:
  • Sie müssen in nicht diskriminierender Weise angewandt werden,
  • sie müssten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen,
  • sie müssen zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein und
  • sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
Vgl. dazu: EuGH vom 23.10.1997 - C-189/95 (Lexezius) - Rdnr. 42, Urteil vom 26.10.2006 - C-65/05 - Rdnr. 49 und Urteil vom 05.06.2007 - C-170/04 (Rosengren)-.
Wenn die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer beschränkt wird mit dem Ziel, die Gelegenheit zum Glücksspiel zu vermindern, muss die Beschränkung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in jedem Fall dem Anliegen gerecht werden, die Gelegenheiten zum Spiel wirklich zu vermindern und die Tätigkeiten in diesem Bereich kohärent und systematisch zu begrenzen.
EuGH, Urteil vom 06.03.2007 - C-338/04, C-359/04 und C-360/04 (Plancanica u.a.) - Rdnr. 58.
Ob das in Deutschland begründete Sportwettenmonopol diesen Anforderungen genügt, ist zweifelhaft. Die Kammer hält insoweit auch nach erneuter Überprüfung an der den Beteiligten bekannten Auffassung fest (vgl. zuletzt Beschluß vom 20.05.2009 - 3 L 176/09-).
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Auch beim RStV (Gewinnspielsatzung) tut sich einiges !

TV-Gewinnspiele
Im Fernsehen und im Rundfunk werden Verlosungen, größtenteils mit mehr oder weniger schwierigen Geschicklichkeitselementen, veranstaltet. Der Einsatz wird über Mehrwertdienste - Rufnummern oder sog. Premium-SMS geleistet und über die Telefonrechnungen abgebucht. Wirtschaftlich gesehen wird der Einsatz also auf Kredit erbracht. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt regelmäßig 0,50 €, von denen der Veranstalter den ganz überwiegenden Anteil erhält. Die Einsätze können beliebig summiert werden. In der Praxis sind danach summierte Einsätze und Verluste von über 180 € pro Stunde möglich. Die Spiele werden von privaten Rundfunkunternehmen veranstaltet, die erhebliche Einnahmen erzielen und die Fernsehzuschauer oder Rundfunkhörer – teilweise extrem offensiv – zur Teilnahme auffordern. Der Wert der ausgelobten Gewinne rangiert zwischen einigen Hundert Euro und beträchtlich höheren Beträgen, z.B. bei Sachpreisen wie wertvollen Reisen oder Personenkraftwagen.
Die Spiele sind nach wohl einhelliger Praxis sämtlicher Behörden gesetzlich nicht geregelt und genehmigungsfrei zulässig, obwohl gerade die Verknüpfung von Medienangeboten des Fernsehens mit dem Glücksspiel vom Bundesverfassungsgericht als besonders problematisch angesehen wird (vgl. Rn. 153). Seit 1.3.2009 regelt die Gewinnspielsatzung (§ 8a RStV) diese als „Call-In“ bezeichneten Spielangebote.

Anwendung der Gewinnspielsatzung auf Internet-Hausgewinnspiele unzulässig, RA Arendts vom 1.11.2009 mehr
(Die Aufsichtsbehörde hat auch meinen Wettbewerb der Gewinnspielsatzung unterworfen und mich dadurch am Neustart gehindert)

Bezirksregierung Düsseldorf: Hausverlosungen und Gewinnspiele im Internet mehr

9Live vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich 29.10.2009 | 13:57 Uhr 9Live hatte wegen der Gewinnspielsatzung ein Normenkontrollverfahren gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) angestrengt. Schon im vorausgegangenen Eilverfahren hatte der BayVGH deutlich gemacht, dass es fraglich sei, ob die Satzung mit höherrangigem Recht vereinbar sei; dies würde vielmehr von einer Reihe schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängen. mehr

ZAK-Pressemitteilung 17/2010 vom 24.11.2010
"Neun Live nimmt außerdem die eingelegte Revision im Normenkontrollverfahren gegen die Gewinnspielsatzung zurück, die gegenwärtig beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist. Damit wird ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Oktober 2009 rechtskräftig, das die Satzung in ihren entscheidenden Bestandteilen zu Jugendschutz, Transparenz und Hinweispflichten bestätigt hatte."

BayVGH kippt Gewinnspielsatzung vom 29.10.09
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für rechtswidrig erklärt. mehr

Auch die Erstreckung der Satzung auf Gewinnspielangebote in Telemedien hielt das Gericht für unzulässig. Dies entspricht bereits zuvor in einem Gutachten der KJM geäußerten Bedenken gegen eine Satzungsermächtigung auch für den Telemedienbereich. mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
-Pressemitteilung vom 29.10.2009- mehr
Die vollständigen Urteilsgründe liegen nun vor und können hier eingesehen werden.
Das Urteil ist lt. der ZAK-Pressemitteilung 17/2010 vom 24.10.2010 rechtskräftig.

Aus dem Aufsatz zur Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen vom 07.01.2010, zur Entscheidung des BayVGH, geht hervor, dass die in § 8 a RStV normierten Anforderungen an Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele gesetzliche Ausgestaltungen der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellen und keine Eingriffsgesetze i. S. d. Art. 5 Abs. 2 GG. mehr

Wissenschaftlicher Dienst zur Regelung von Gewinnspielsendungen vom 21.4.2008: mehr

In dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RStV) gültig ab 1. April 2010, findet sich nun die Formulierung: "fernsehähnliche Telemedien" Im Entwurf vom 17.4.2009 wird von "Fernsehähnlichkeit" gesprochen. Die Stellungnahme der Verbände eco und bitcom stammen vom Mai 2009.

ZAK-Pressemitteilung 05/2009: ..Neue Gewinnspielsatzung für Radio und Fernsehen gilt, wodurch die Verweisung von § 58 Abs. 4 RStV auf "vergleichbare Telemedien" bereits präzisiert wurde.

Der Begründung zum Zehnten Staatsvertrag kann entnommen werden:
Mit Nummer 4 wird in § 8a eine Bestimmung über Gewinnspiele eingeführt. Satz 1 stellt klar, dass Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Fernsehen und im Hörfunk zulässig sind, wenn nur ein Entgelt von bis zu 0,50 € einschließlich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer verlangt wird.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die einerseits für die Veranstalter einen verlässlichen Rechtsrahmen für Gewinnspiele bieten, andererseits die Teilnahme Minderjähriger regeln und die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen.

TV-Gewinnspiele als Glücksspiel?
Symposium 2009 der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim vom 24. September 2009

Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (GewinnSpielReg) 2005 2007

Auch Radiosender nutzen ja gerne die Möglichkeit mit Call-In-Shows. Mittlerweile gibt es auch entsprechende Regeln der Landesmedienanstalten. Zu finden sind sie auf der Seite ALM (www.alm.de) unter Rechtsgrundlagen, Richtlinien.
Handreichung der Landesmedienanstalten für die Veranstaltung von Hörfunkgewinnspielen Beschluss der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten vom 15.01.2008.

Übersicht zum Medienrecht (RStV - nebst deren Begründung, Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Stellungnahmen)

Spiel mit Unbekannten. Der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag mehr

So steht in der aktuellen Präambel:
"Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands."

Gesetzessammlung des Bredow-Institutes (PDF)

Mehr zu Hausgewinnspielen

Über die unterschiedliche Handhabung von gesetzlichen Vorschriften bei privaten und bei kommunalen bzw. staatlichen Projekten unter Bezugnahme auf die Regelungen des § 8a RStV, schrieb meine Anwältin am 9.3.2009 an die Regierung von Mittelfranken: „Auch geht offensichtlich die zuständige Glückspielaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), offensichtlich nicht von einer Anwendbarkeit der § 58 Abs. 4 i. V. m § 8a. Abs. 1 Satz 6 Hs. 1 RStV auf Glückspielangebote und damit Gewinnspielangebote im Interent aus. Dies hat der Ortsgemeinde Rotenhain die Verlosung eines Bauplatzes zum Lospreis von EUR 6,-- zzgl. EUR 5,-- Verwaltungsgebühren genehmigt, um den Wiederaufbau der dortigen Burg zu finanzieren. Die Ortsgemeinde Rotenhain wirbt im Internet mit beigefügter Website für ihre Verlosung und ermöglicht auch die Bestellung der Lose über die Internetseite“. Vater von elf Kindern gewinnt Bauplatz.

Gewinnspiele in vergleichbaren Telemedien, §§ 8a, 58 IV RStV
https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/Symposium2011/JEnnuschat.pdf

Herzlichst
Ihr Volker Stiny von winyourhome.de
update vom 12.03.2011